Die Baselbieter Stimmbevölkerung entscheidet am 13. Februar über die Klimaschutz-Initiative der Grünen. Der Landrat und die Regierung haben das Volksbegehren zur Ablehnung empfohlen. Sie halten die Forderungen der Initiative für «teilweise nicht umsetzbar».
Die im Mai 2019 eingereichte formulierte Gesetzesinitiative «Klimaschutz» der Grünen verlangt, dass die Ziele des Pariser Klimaabkommens auf Kantonsebene in einem neuen Klimaschutzgesetz festgeschrieben werden. Der Landrat hatte die Initiative vergangenen September mit 48 zu 36 Stimmen zur Ablehnung empfohlen. Auch von einem Gegenvorschlag wollte er nichts wissen.
Die Initiative will die Regierung dazu verpflichten, Massnahmen zur Senkung der CO2-Emissionen aktiv zu steuern und regelmässig über die entsprechenden Massnahmen und die Entwicklung zu berichten. Dabei soll sie das Augenmerk auf Gebäude, Energieversorgung, Verkehr, Landwirtschaft und Finanzmärkte richten. Sollte auch nur ein Bereich die Klimaziele nicht erreicht werden, müsste die Regierung dem Landrat entsprechende Pläne für Gegenmassnahmen vorlegen.
Pariser Klimaziele
Die Pariser Klimaziele sehen vor, dass die globale Erderwärmung weniger als zwei Grad ansteigen darf. Letztlich sollen die Klimawerte auf ein Niveau zurückgebracht werden, wie sie vor der industriellen Revolution herrschten.
Die Initiative verlangt auch, dass neu eine Stelle für die Klima-Koordination geschaffen wird, welche die verschiedenen Verwaltungsdirektionen vernetzt.
Die Baselbieter Regierung lehnt die Initiative ab, weil sie «teilweise weder umsetzbar noch zielführend» ist, wie im Abstimmungsbüchlein steht. Zudem könne der Kanton mit den bestehenden Instrumenten und deren bedarfsgerechtem Ausbau die nötigen Beiträge zur Erreichung der Pariser Klimaziele leisten.
Für die Klimaschutz-Initiative sind die Parteien SP, Grüne, EVP und GLP. SVP, FDP und Die Mitte lehnen das Begehren ab.
Sammelfrist für Initiativen begrenzen
Zudem entscheidet die Baselbieter Stimmbevölkerung, ob für die Unterschriftensammlung von Initiativen neu eine Frist von zwei Jahren vorgegeben wird. Damit soll gemäss der Regierung verhindert werden, dass Initiativen unbefristet bei der Landeskanzlei hängig bleiben.
Aktuell haben Initiantinnen und Initianten unbegrenzt viel Zeit, um die notwendigen 1500 Unterschriften zu sammeln. Der Landrat und die Regierung empfehlen, der Teilrevision des kantonalen Initiativrechts zuzustimmen.
Neuer Zeitrahmen
Ferner soll künftig jede unformulierte Initiative innerhalb von zwei Jahren zur Abstimmung gelangen, formulierte Begehren innerhalb von 18 Monaten. Auch soll es keine obligatorische Volksabstimmung mehr geben, wenn eine Initiative zugunsten eines Gegenvorschlags zurückgezogen wird, sofern der Gegenvorschlag im Landrat mit einer Vierfünftel-Mehrheit gutgeheissen wurde.
Wer dennoch eine Volksabstimmung will, müsste ein Referendum ergreifen und innert zwei Jahren 1500 Unterschriften sammeln. Sämtliche Parteien befürworten die Teilrevision des kantonalen Initiativrechts.
