
Drohne des Vereins CAPREA bei der Rehkitzrettung.
zvg
Wird während eines Drohneneinsatzes Wild festgestellt, sind im Umfeld der Einsatzstelle erst nach einer Karenzfrist jagdliche Massnahmen erlaubt.
Diese neue Bestimmung, die der Bundesrat mit der Revision der eidgenössischen Jagdverordnung auf den 1. Februar 2025 beschlossen hatte, löste bei betroffenen Landwirtschaftsbetrieben insbesondere im Zusammenhang mit der Schwarzwildjagd Unverständnis aus. Das Amt für Wald und Wild beider Basel hat ein Informationsschreiben erarbeitet, das die Fakten darlegt.
Zweck der Vorschrift
Laut Holger Stockhaus, dem kantonalen Jagd- und Fischereiverwalter Baselland, dient die neue Vorschrift dem Schutz der Wildtiere vor Störung und der Jagd zum Schutz vor Wilderei. Sie sei nicht zuletzt deshalb erlassen worden, weil mit Drohnen weite Flächen nach Wildtieren abgesucht werden können; im Alpenraum würden so bereits Gämsen, Steinböcke und Rotwild gesucht. Auch im Mittelland seien Drohnen offenbar eingesetzt worden, um das gesamte Revier nach Wildtieren für anschliessende jagdliche Aktivitäten abzusuchen.
Das Amt für Wald und Wild beider Basel begrüsst die neue Regelung. «Sie verhindert auch, dass durch die fortschreitende Technisierung der Bezug zur Natur verloren geht und das Erwerben der jagdlichen Fähigkeiten weiterhin möglich bleibt», hält Stockhaus fest. Wildtiere können mit Flucht- oder Verharrverhalten oder mit natürlichen Reaktionen auf Störungen reagieren. Deshalb sei der Einsatz von Drohnen in Schutz- und Wildruhegebieten bereits vorher verboten gewesen.
Ausnahmen für Rehkitzrettung
Für die Rehkitzrettung und die Nachsuche gilt eine andere Einschätzung. «Dies ist keine Jagd, und der unterstützende Einsatz von Drohnen ist weiterhin möglich und auch sehr positiv», betont Stockhaus. Die Feststellung von Wildschäden gelte ebenfalls nicht als Jagd. Auch wenn vor dem Einzäunen eines Feldes geprüft werden solle, ob sich noch Wildschweine im Feld aufhielten, sei dies keine Jagd. Es solle verhindern, dass Wildschweine eingezäunt würden.
Landwirtschaftliche Kulturen dürfen mit Drohnen überflogen werden, etwa vor oder nach dem Einzäunen eines Feldes oder zur Kontrolle von Wildschweinen durch die Landwirtschaft. Hingegen darf Schwarzwild nicht mit der Drohne vertrieben werden. Drückjagden im Feld sind möglich, auch der Einsatz von Hunden ist erlaubt, im Sommer jedoch nur mit Bewilligung. «Jägerinnen und Jäger können in der Regel auch ohne Drohnen feststellen, ob Wildschweine im Feld sind oder nicht», ist Holger Stockhaus überzeugt.
Karenzfrist zwischen Drohneneinsatz und Jagd
Erkenntnisse und Bilder aus Drohnenaufnahmen dürfen nicht unmittelbar für jagdliche Zwecke genutzt werden. Zwischen dem Einsatz der Drohne und der Jagd muss zwingend eine Zeitspanne von 48 Stunden liegen.
Die Dauer dieser Karenzfrist ist vom Kanton Baselland festgelegt worden, um einen Zusammenhang zwischen Drohnenflug und Jagd auszuschliessen. Aufsicht und Einhaltung der Jagdgesetzgebung obliegen laut Holger Stockhaus den jeweiligen Jagdaufseherinnen und Jagdaufsehern.
Reaktionen aus der Landwirtschaft
Marc Brodbeck, Präsident des Bauernverbandes beider Basel, hält auf Anfrage fest, dass die Wildschweine heuer so viele Schäden wie noch nie auf den Kulturen hinterlassen hätten. «Wir haben ein Schwarzwildproblem, und die Landwirte sind emotional aufgeladen.»
Er bezweifelt, dass die neue Regelung praxistauglich ist, und kritisiert insbesondere die Karenzfrist von 48 Stunden. Brodbeck plädiert dafür, den Jägerinnen und Jägern einen grösseren Handlungsspielraum einzuräumen. Drohnen für die Wildschweinjagd sind aus seiner Sicht grundsätzlich eine gute Sache.
Stellungnahme der Jägerschaft
Jagd Baselland steht laut ihrem Präsidenten Martin Thommen voll hinter der neuen Bestimmung, dass Drohnen nicht für jagdliche Zwecke eingesetzt werden dürfen. Die vom Kanton festgelegte Karenzzeit habe auch unter der Jägerschaft zu Diskussionen geführt.
«Aber wir können damit leben und halten uns daran. Wir begrüssen es, dass es klare Regelungen gibt. Es kann aus jagdethischer Optik nicht das Ziel sein, mit Drohnen das Wild aufzuspüren und zu erlegen», so Thommen.