
Der gefrässige Japankäfer befällt in der Schweiz Kulturpflanzen wie Reben, Beerenarten wie Erdbeere, Brombeere, Himbeere oder Heidelbeere, Steinobst, Apfelbäume, Mais und Soja, aber auch Gehölze wie Ahorn, Birke, Buche, Eiche, Linde, Pappel und Weide.
Mauro Jermini
Gestützt auf die Vorgaben des Bundes hat der kantonale Pflanzenschutzdienst Solothurn in Absprache mit den Pflanzenschutzdiensten Aargau und Bern erneut einen Befallsherd und eine Pufferzone rund um den Fundort in Gunzgen ausgeschieden und für dieses Gebiet Massnahmen zur Bekämpfung des Japankäfers verfügt.

Rund um den Fundort in Gunzgen wurden erneut ein Befallsherd und eine Pufferzone ausgeschieden.
Kanton Solothurn
Während der Flugsaison vom 1. Juni bis zum 30. September ist das Bewässern von Rasen- und Grünflächen im Befallsherd verboten. Schnittgut aus der Grünpflege darf in diesem Zeitraum nur unter bestimmten Voraussetzungen aus dem Befallsherd und auch aus der Pufferzone hinaus transportiert werden. Der Abtransport von Kompost und Bodenmaterial aus dem Befallsherd ist ganzjährig untersagt.
Larve und adultes Tier gefährlich
Die ersten Käfer wurden in der Region Gunzgen, südlich der Raststätte «Gunzgen Süd», im Spätsommer 2024 entdeckt. «Trotz der bisher eingeleiteten Massnahmen wurde am Ende der Flugsaison 2025 eine Ausdehnung der Japankäfer-Population festgestellt», schreibt der Kanton Solothurn.

Bei Verdacht eines Japankäfers bitte so rasch wie möglich den Pflanzenschutzdienst Ihres Kantons kontaktieren.
BLW
Der Kanton bittet die Bevölkerung, Sichtungen des Käfers zu melden. Der Japankäfer verursacht sowohl als Larve als auch als adultes Insekt grosse Schäden. Die Larve befindet sich als Engerling im Boden von feuchten Grünflächen und frisst deren Wurzeln ab, sodass die Gräser absterben. «Fussball- oder Golfplätze sind beliebte Eiablageflächen für den Käfer, da diese oft intensiv bewässert werden», heisst es in der Mitteilung.
Hohes Schadenspotenzial
Die adulten Insekten verlassen die Grünflächen und können über 400 verschiedene Pflanzenarten befallen. Dazu gehören unter anderem Reben, Äpfel, Steinobst, Beeren, aber auch Gemüse, Mais sowie Wildpflanzen wie Ahorn und Linden. Die Käfer hinterlassen an den Blättern den typischen Skelettfrass. Nebst den Blättern können auch Früchte oder Blüten der Pflanzen befallen werden.
Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) schätzt das Schadenspotenzial auf mehrere 100 Millionen Franken pro Jahr. «Wir müssen unbedingt alles daransetzen, damit diese Verbreitung verlangsamt werden kann», sagte das BLW im Mai. Erstmals entdeckt wurde der Käfer in der Schweiz im Jahr 2017 im Tessin. Seither hat er sich südlich der Alpen stark ausgebreitet. Im vergangenen Jahr hat er erstmals erhebliche wirtschaftliche Schäden verursacht. «Wir können nur etwas gegen den Japankäfer machen, wenn wir alle etwas tun», sagte Andreas von Felten, stellvertretender Fachbereichsleiter Pflanzengesundheit beim BLW.
Wie erkenne ich den Japankäfer
Der ausgewachsene Japankäfer ist so gross wie ein Fünfrappenstück. Seine Flugzeit geht von Juni bis Anfang September. Der Japankäfer kann leicht mit heimischen Arten wie dem Junikäfer und dem Gartenlaubkäfer verwechselt werden. Deshalb ist es wichtig, die Unterschiede zu kennen.
Erkennungsmerkmale
- Ausgewachsene Käfer sind 10‒12 mm lang und haben einen grün-metallisch schimmernden Körper mit kupferfarbenen Flügeldecken, die den Hinterleib nicht vollständig bedecken.
- An jeder Seite des Hinterleibs sind fünf weisse Haarbüschel zu erkennen. Zwei weitere breitere Haarbüschel befinden sich zuhinterst am Hinterleib.
- Eier, Larven und Puppen leben im Boden und sind daher schwieriger zu sichten.

An was lässt sich der Japankäfer erkennen?
LANAT
Vorgehen bei Verdacht
- Käfer einfangen und nicht wieder freilassen. Prüfen, ob die weissen Haarbüschel auf beiden Seiten des Hinterleibs vorhanden sind.
- Foto von Käfer machen, genauen Standort notieren und allenfalls den Namen der Pflanze, auf der er gesichtet wurde, aufschreiben. Käfer anschliessend einfrieren.
- So rasch wie möglich den Pflanzenschutzdienst des entsprechenden Kantons informieren.