
Um Tierseuchen effizient zu überwachen, zu verhindern und zu bekämpfen, unterhält der Kanton Solothurn eine Tierseuchenkasse.
Anja Tschannen
Um Tierseuchen effizient zu überwachen, zu verhindern und zu bekämpfen, unterhält der Kanton Solothurn eine Tierseuchenkasse. Diese wird als Spezialfinanzierung ausserhalb der kantonalen Verwaltungsrechnung geführt.
Mit den Beiträgen von Tierhalterinnen und Tierhaltern, Gemeinden und dem Kanton werden Massnahmen gegen Tierseuchen finanziert. Die Kosten sind aber laufend gestiegen, teilte der Kanton kurz vor Weihnachten mit. Mit einer Erhöhung der Tierhalter-Beiträge soll die Finanzierung der Tierseuchenkasse gesichert werden.
Während sich der Beitrag der öffentlichen Hand jeweils nach dem ausgewiesenen Aufwand des Vorjahres richtet, bezahlen Tierhalterinnen und Tierhalter einen fixen Betrag pro Grossvieheinheit (GVE). Letzterer steigt um 2 Franken auf neu 12 Franken pro GVE. «Der Mindestbetrag pro Tierhaltung soll unverändert bei 40 Franken liegen», heisst es in der Mitteilung. Die letzte Anpassung erfolgte im Jahr 2010.
Die Änderung der Verordnung über die Festsetzung der Tierhalterbeiträge für die kantonale Tierseuchenkasse hat der Regierungsrat am 23. Dezember beschlossen.