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Verjährungsfrist rettet illegale Bauten nicht
Illegale Bauten geniessen nach 30 Jahren Bestandesschutz – rechtmässig werden sie dadurch aber nicht.
Mit dem revidierten Raumplanungsrecht trat am 1. Januar 2026 Artikel 25 Absatz 5 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) in Kraft.
Fathromi Ramdlon
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