Förderprogramm für Hofdüngertransporte

Landwirtschaftsbetriebe aus dem Kanton Schaffhausen, die künftig Gülle oder Mist zur nächstgelegenen Biogasanlage transportieren und wieder abholen, erhalten seit Anfang Juli über eine Dauer von drei Jahren eine Transportpauschale. Der Regierungsrat setzt ein Anliegen aus dem Postulat «Stillstand beim Biogas beenden» um.

pd/blu |

Die wirtschaftlichen Bedingungen für den Bau und Betrieb von Biogasanlagen hätten sich dank Bundesförderung verbessert, schreibt der Kanton Schaffhausen in einer Mitteilung. Als Beispiel nennt er zwei neue Anlage, die auf Kantonsgebiet gebaut wurden.

10 Franken pro Kubik Mist

Landwirte, deren Betriebe in der Nähe von Biogasanlagen stehen und über Mist und Gülle verfügen, hatten bisher wenig Anreiz, ihre Biomasse in solchen Anlagen vergären zu lassen. Mit dem neuen Förderprogramm soll sich das ändern. Die Vorteile der Vergärung von Hofdünger sowie die lokale Produktion von Strom und Wärme, die bessere Auslastung der Biogasanlage sowie die Verbesserung der qualitativen Eigenschaften des Hofdüngers für die landwirtschaftliche Nutzung sollen so gezielt unterstützt werden.

Pro Tonne angeliefertem Mist erhalten die Landwirtschaftsbetriebe einen Beitrag von 10 Franken und für einen Kubikmeter Gülle 3 Franken. «Voraussetzung für die Auszahlung des Förderbeitrags ist die Abholung von Gärgut in gleicher Nährstoffmenge. Sie müssen auf den selbst bewirtschafteten Feldern ausgebracht werden», schreibt der Kanton. Die Entfernung zur Biogasanlage darf maximal 15 Kilometer betragen.

40'000 Franken pro Jahr

Wie können Betriebe am Förderprogramm teilnehmen? Sie reichen über das Förderportal der Energiefachstelle ein Fördergesuch ein. Während der Dauer von maximal drei Jahren müssen sie der Energiefachstelle jeweils bis Ende Juni die Lieferungen von Hofdünger an eine Biogasanlage sowie die Rücklieferungen von Gärresten nachweisen. Die Auszahlung der Förderbeiträge erfolgt jeweils im dritten Quartal.

Für jede Förderperiode von Juli bis Juni stehen Mittel in Höhe von 40'000 Franken zur Verfügung. «Übersteigt die Nachfrage das verfügbare Budget, werden die Mittel anteilig auf die nachgewiesenen Gärrestabholungen verteilt», schreibt der Kanton weiter.

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