
Ein Teil der Bienen flog frei im Laderaum des Lieferwagens herum.
BAZG
Im Rahmen einer Zollkontrolle am Grenzübergang Tägerwilen kontrollierten Mitarbeitenden des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) am 5. Juli 2026 einen Lieferwagen mit Schweizer Kennzeichen. Darin befanden laut dem Bericht des Vorfalls 40 Bienenvölker im Wert von mehreren Tausend Franken, die nicht zur Einfuhr angemeldet waren.
Der 40-jährige Fahrer aus Polen habe die die Insekten in Holzkisten im Laderaum des Lieferwagens transportiert. Ein Teil der Bienen sei frei im Laderaum herum, wie das BAZG schreibt.
Tierseuchenrechtliche Bestimmungen
Nach Rücksprache mit dem Veterinäramt des Kantons Thurgau verweigerten die BAZG-Mitarbeitenden dem Lieferwagen die Weiterfahrt in die Schweiz. Wie das zuständige Bundesamt in seinem Bericht zum Vorfall erklärt, gelten für die Einfuhr von Bienenvölkern in die Schweiz tierseuchenrechtliche Bestimmungen, weshalb sie vorgängig beim zuständigen kantonalen Veterinäramt angemeldet werden müssen.
Das sei nicht der Fall gewesen, weswegen der Fahrer eine Busse in der Höhe von mehreren Hundert Franken bezahlen musste.