
Sie präsentierten den Massnahmenplan Ammoniak und dessen Umsetzung: Landwirt Felix Würth, Sebastian Menzel vom Amt für Landwirtschaft und Kilian Appert vom Arenenberg (v. l.).
zvg
Im Kanton Thurgau bewirtschaften etwa 2’300 Landwirtschaftsbetriebe rund 49’000ha Nutzfläche, wobei die Reduktion von Ammoniak zur besonderen Herausforderung geworden ist. Sebastian Menzel, Abteilungsleiter Direktzahlungen und Kontrollwesen, stellte bei einer Medienveranstaltung in Hagenwil den Massnahmenplan Ammoniak vor.
Der vom Amt für Umwelt und Landwirtschaft gemeinsam erstellte Plan ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten und verfolgt das Ziel, die Ammoniakemissionen aus der Tierhaltung gegenüber dem Referenzjahr 2015 bis 2030 um 18 Prozent zu senken.
Feinere Luft auf der Holsteinfarm
Felix und Rafaela Würth haben ihren Tierhaltungs- und Milchwirtschaftsbetrieb den Herausforderungen angepasst. Vor 20 Jahren hat Felix Würth im Dorfkern den elterlichen Hof übernommen und aufgestockt. Vor 2 Jahren wurde der 42-ha-Betrieb mit dem Bau eines neuen Laufstalls neben dem bereits ausgelagerten Schweinestall ausserhalb des Dorfs ausgesiedelt.
«Die Schleppschlauchpflicht sehen manche Bauern immer noch als Teufelszeug, das in der Praxis nicht machbar ist, weil die Gülle nicht verteilt wird und gewisse Rückstände liegen bleiben»
Beim Laufstall hat Würth die vorgeschriebenen Massnahmen zur Ammoniakreduzierung vorbildlich umgesetzt. Die wichtigste Massnahme mit einem Wirkungsgrad von 6 bis 8 Prozent ist die emissionsarme Gülleausbringung. Seit dem 1. Januar 2022 dürfen im Thurgau Gülle und flüssige Hofdünger nur noch mit emissionsarmen Techniken wie Schleppschlauch, Schleppschuh oder Gülledrill ausgebracht werden.
Reduktion von Geruchsemissionen
Ausnahmen gibt es bei Hangneigungen über 18 Prozent und Hochstammobstgärten. «Die Schleppschlauchpflicht sehen manche Bauern immer noch als Teufelszeug, das in der Praxis nicht machbar ist, weil die Gülle nicht verteilt wird und gewisse Rückstände liegen bleiben», sagte Menzel, der positiv überrascht war, dass mittlerweile über 300 Thurgauer Betriebe den Schleppschuh nutzen.
Seit der Einführung des Massnahmenplans muss unter bestimmten Bedingungen Mist innerhalb von 24 Stunden eingearbeitet werden und Güllegruben müssen abgedeckt sein. Zudem müssen Neubauten von Milchviehställen ab 30 Grossvieheinheiten (GVE) mit erhöhten Fressständen ausgestattet und ab 2025 geneigte Böden mit Harnsammelrinnen eingebaut werden. Im Schweinestall installiert Würth zurzeit eine Abluftreinigungsanlage. Für seinen Umbau ist sie nicht zwingend, reduziert aber die Geruchsemissionen bis 70 Prozent.
Der Bauer konnte auf Unterstüzung zählen
«Ich habe einiges investiert, konnte dabei aber auch auf die Unterstützung des Kantons zählen», bemerkte Würth. Für die Reduktion von Ammoniakemissionen erhielt er Finanzhilfen in Form von Investitionskrediten (IK) sowie von einmaligen Beiträgen. Für Laufgänge mit Quergefälle und Harnrinne gab es pro GVE einen IK-Beitrag von 120 Fr. und einen einmaligen Beitrag von 240 Fr.
Für erhöhte Fressstände einen IK von 70 Fr. plus einen Beitrag von 140 Fr. Eine Abluftreinigungsanlage wird mit 500 Fr./IK und 1’000 Fr. subventioniert, die Abdeckung bestehender Güllegruben bis 2026 noch mit 60 Fr./ m2 . Bei der Gülleausbringung gibt es im Thurgau bei der Verwendung eines Schleppschuhs noch einen Zusatzbeitrag von 10 Fr./ha und Gabe. «Dass die Nachfrage nach Beiträgen weiterhin gross ist, zeigt uns, dass die Landwirte einen effektiven Beitrag zur Reduktion von Ammoniak leisten möchten», betont Sebastian Menzel.