Am Montag sei bei einer krank aufgefundenen Mittelmeermöwe die «hochpathogene Form der Aviären Influenza H5N1» nachgewiesen worden, teilte der Kanton Thurgau am Mittwoch mit.
Es handle sich nach einem ersten Fall bei einem toten Schwan im Kanton Uri um den zweiten Nachweis bei Wildvögeln in dieser Saison in der Schweiz. Das nun definierte Kontrollgebiet umfasst den Umkreis von einem Kilometer um den Fundort, das Beobachtungsgebiet einen Umkreis von drei Kilometern.
Geflügelhalter werden informiert
In diesen Gebieten müssen Geflügelhaltungen erhöhte Präventionsmassnahmen umsetzen. Dazu gehören Sicherheits- und Schutzmassnahmen, um Kontakte des Hausgeflügels mit Wildvögeln zu verhindern. Die Geflügelhalterinnen und -halter werden vom Veterinäramt direkt informiert.
Der Bund prüft nun, ob das Beobachtungsgebiet auf einen drei Kilometer breiten Streifen entlang der Ufer von Rhein und Bodensee ausgeweitet werden soll. Der Entscheid wird kommende Woche erwartet, wie es weiter hiess.
