Die Vorlage wurde mit 43'040 Ja- zu 19'311 Nein-Stimmen angenommen. Die Stimmbeteiligung betrug 35 Prozent. Damit folgte die Mehrheit der Thurgauerinnen und Thurgauer dem Entscheid des Grossen Rates zur Abschaffung der Liegenschaftssteuer.
Der Kanton Thurgau erhob bisher von Liegenschaftenbesitzerinnen und -besitzern 0,5 Promille des Steuerwerts jedes Grundstücks. Das führte jährlich zu Einnahmen von insgesamt rund 35 Millionen Franken, die an die Gemeinden und den Kanton flossen.
Die bürgerliche Seite des Grossen Rates bezeichnete die Steuer als «unfair». Liegenschaftenbesitzer seien bereits mit der Vermögenssteuer und dem Eigenmietwert entsprechend belastet.
SP und Grüne kämpften für die Beibehaltung dieser Steuer. Auch die Regierung lehnte – mit Blick auf die aktuell angespannte Finanzlage des Kantons – die Abschaffung der Liegenschaftensteuer ab.
Liegenschaftssteuer in anderen Kantonen
In der Abstimmungsbroschüre schreibt der Kanton Thurgau, es gebe zehn weitere Kantone, die ebenfalls eine Liegenschaftssteuer kennen. Der Thurgau habe mit einem Steuersatz von 0.5 Promille einen der tiefsten der Schweiz.
Die zehn anderen Kantone sind Bern, Freiburg, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Graubünden, Tessin, Waadt, Neuenburg, Genf und Jura.
