
Die Meldepflicht von Mineraldüngerlieferungen soll gestrichen werden, fordert der Thurgauer Grosse Rat.
Baywa
Die Meldepflicht mit Digiflux schiesse weit über das ursprüngliche Ziel hinaus, bemängelten die Initianten aus den Fraktionen von SVP, FDP und Mitte/EVP im Thurgauer Grossen Rat. Sie sei gut gedacht, die Umsetzung jedoch viel zu komplex, der administrative Aufwand viel zu gross.
«Die vorgesehene Mitteilungspflicht für Nährstofflieferungen würde dazu führen, dass zukünftig sämtliche Lieferungen von Kraftfutter, Mineraldünger sowie Hof- und Recyclingdünger in Digiflux erfasst werden müssten», heisst es in der Standesinitiative. Für die Lieferanten von Mineraldüngern und Kraftfutter bedeute die Mitteilungspflicht ein massiver Mehraufwand. Kraftfutter- und Mineraldüngerlieferung müssten deshalb von der Meldepflicht befreit werden.
Für Regierung kommt Begehren zu spät
Das Kantonsparlament hiess die Standesinitiative mit 80 zu 33 Stimmen gut. Dagegen sprach sich die linke Ratshälfte aus. Die Grünen erklärten, ein umweltverträglicher und effizienter Umgang mit Pflanzenschutzmitteln und Düngern sei unverzichtbar.
Ständerat will Vereinfachung
Die Meldeplattform Digiflux soll verschlankt werden. Zwei Vorstösse fordern eine Streichung der Meldepflicht für den Handel mit Kunstdüngern und Futtermitteln. Diesen hat der Ständerat im Juni 2026 ganz knapp zugestimmt.
Eine Standesinitiative aus dem Kanton Bern und eine parlamentarischen Initiative von Ständerat Jakob Stark (SVP/TG) fordern, dass im Bereich der Pflanzenschutzmittel eine Deklaration des Verwendungszwecks ‒ Gartenbau, Forstwirtschaft, öffentliche Hand oder Landwirtschaft ‒ zum Zeitpunkt der Inverkehrbringung ausreichen soll. Eine Landi müsste dem Bund nur melden, wie viele Kilogramm Pflanzenschutzmittel sie in die Landwirtschaft verkauft hat. Die Lieferung pro Betrieb würde den Behörden nicht mehr gemeldet. Im Gesetz würde das Wort «Verwendung» durch «Inverkehrbringung» ersetzt.
Futtermittel- und Mineraldüngerlieferungen sollen von der Meldepflicht befreit werden. Artikel 164a des Landwirtschaftsgesetzes würde gestrichen. Die bereits bestehende und etablierte Mitteilungspflicht für Hof- und Recyclingdünger soll weitergeführt werden.
Die beiden Initiativen wurden mit 20 zu 19 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen. Nun wird sich der Nationalrat damit befassen.
Die Thurgauer Regierung lehnte das Standesbegehren ab. Digiflux sei nach Kritik bereits angepasst worden. Unmut sei schon mit Standesbegehren aus anderen Kantonen geäussert worden. Ein weiterer Vorstoss aus dem Thurgau sei obsolet und komme zu spät. Die Regierung strich in der Beantwortung des Vorstosses heraus, dass die Mitteilungspflichten als Folge der Trinkwasser- und Pestizidinitiative beschlossen worden seien und damals als Gegenargument gedient hätten.
Digiflux geht auf das Jahr 2021 zurück
Das Parlament hatte 2021 im Rahmen der parlamentarischen Initiative 19.475 beschlossen , die Stoffflüsse transparenter zu machen. Das Gesetz unterscheidet zwischen zwei Erfassungsarten: Zum einen soll der Handel von Pflanzenschutzmitteln und Nährstoffen erfasst werden, zum anderen die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Die praktische Umsetzung der Mitteilungs- und Offenlegungspflicht soll digital über «Digiflux» erfolgen . Digiflux wurde 2019 initiiert und soll 2028 abgeschlossen sein.

Ab 2027 erfassen alle, die mit Pflanzenschutzmitteln und Nährstoffen handeln, ihre Lieferungen auf Digiflux. Ebenfalls ab diesem Zeitpunkt können die Empfängerinnen und Empfänger diese Lieferungen digital bestätigen. Für den Bereich Hof- und Recyclingdünger ersetzt Digiflux seit Juni 2026 das bisherige Programm Hoduflu.
BLW
Die Projektkosten sind mit 19 Millionen Franken budgetiert, wovon 7,5 Millionen Franken finanzwirksam sind. Die Meldeplattform des Bundes ist am 15. Januar 2026 planmässig produktiv gestartet. Die webbasierte Softwarelösung stellt ab sofort sämtliche Funktionen bereit, die für die ab 2027 geltende Mitteilungspflicht erforderlich sind.
Zeitplan der Einführung
Nach viel Kritik aus der Landwirtschaft wurde der Zeitplan zur Einführung von Digiflux wie folgt angepasst:
- Ab 1. Januar 2027: Meldepflicht für den Handel mit Pflanzenschutzmitteln (PSM), Dünger und Kraftfutter.
- 1. Januar 2027: Meldepflicht für die berufliche Anwendung von Pflanzenschutzmitteln – mit Übergangsregelung. Betriebe bestätigen PSM-, Dünger- und Kraftfutter-Lieferungen. Um den PSM-Jahresverbrauch zu ermitteln, werden die PSM-Lieferungen und der Endjahresbestand anschliessend miteinander verrechnet.
- Bis zum 31. Januar 2028 können Händler Lieferungen von PSM, Dünger und Kraftfutter aus dem Vorjahr eingeben. Bis zu diesem Zeitpunkt können Landwirtschaftsbetriebe zudem den Lagerbestand von PSM per Ende des Vorjahrs erfassen. blu
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