
Die Antworten des Regierungsrates zeigen klar: Die fruchtbaren Böden im Kanton Zürich stehen unter weit grösserem Druck, als bisher angenommen.
ZBV
Die gesetzlichen Vorgaben zum Schutz der Fruchtfolgeflächen (FFF) setzen aktuelle Datengrundlagen voraus. Im Kanton Zürich stammen zentrale Bodendaten jedoch noch aus den 1990er-Jahren, erstellt nach inzwischen überholten Methoden. Seither hat der Bund die Kriterien – etwa zu Hangneigung oder Gründigkeit – verschärft. Die Zürcher Daten würden diesen Vorgaben nur noch teilweise entsprechen, schreibt der Zürcher Bauernverband (ZBV) in einer Medienmitteilung.
Eine parlamentarische Anfrage bestätigt: Bei einer vollständigen Neukartierung würde Zürich «markant an FFF verlieren» und das gesetzliche Kontingent verfehlen. Der Bund gewährt vorläufig eine Sonderregelung – eine Lösung, die kaum dauerhaft Bestand haben kann.
Noch gravierender sei, dass sich der Kanton bei der Ausscheidung der FFF auf Klimadaten aus den Jahren 1901–1972 abstütze. Diese veralteten Grundlagen werden dennoch als «geeignet» bezeichnet. Dabei ist für die Beurteilung von FFF das Klima ebenso entscheidend wie der Boden. Es liegt daher nahe, dass nicht nur zu wenig, sondern teilweise auch die falschen Flächen als FFF ausgeschieden wurden.
Kompensation darf kein Freipass sein
Der Schutz der FFF sei dringlicher denn je, schreibt der ZBV weiter in der Mitteilung. Dennoch verweise der Regierungsrat einmal mehr auf die Möglichkeit der Kompensation. Dies führt in der Praxis dazu, dass FFF in Interessensabwägungen an Gewicht verlieren, schliesslich könne man sie «kompensieren».
Über Jahrzehnte hinweg wurde hochwertiger Zürcher Oberboden in andere Kantone abgeführt, nun fehlen die Ressourcen für Kompensationen. Für den ZBV ist klar: Kompensation darf nicht mehr als Freipass für den Abbau bester Böden dienen.
ZBV fordert sofortige Massnahmen Um die langfristige Ernährungssicherheit der Zürcher Bevölkerung zu gewährleisten, brauche es jetzt entschlossenes Handeln, so der ZBV. 1. Die FFF-Karten müssen auf Basis aktueller Klimadaten dringend neu erstellt werden; die Umsetzung der Bundesvorgaben ist umgehend zu planen und zu budgetieren.
2. Die verwaltungsinternen Interessensabwägungen müssen neu ausgerichtet werden. FFF sind die Grundlage unserer Ernährungssicherheit. Da Kompensationen längerfristig kaum mehr möglich sein werden, braucht es bereits heute eine klare Abkehr von der bisherigen Praxis.
3. Bestehende Planungsinstrumente müssen überdacht werden. Dazu zählen PPF, ökologische Infrastruktur, Gewässerräume sowie Revitalisierungen. Diese Instrumente müssen so angepasst werden, dass sie den Schutz der FFF künftig nicht schwächen, sondern gezielt stärken.