Wegen Trockenheit: Wasserentnahmeverbot und Waldbrandgefahr

Mehrere Regionen der Schweiz haben die Waldbrandgefahr auf «erheblich» angehoben. Im Kanton Thurgau gilt ab Freitag ausserdem ein Wasserentnahmeverbot aus Gewässern.

sda/blu |

Die Waldbrandgefahr «erheblich» (Stufe 3 von 5) gilt in den Kantonen Thurgau, Schaffhausen, Jura, Genf und in Teilen des Wallis und des Kantons Jura, wie der Bund auf seinem Naturgefahrenportal schreibt. Beim Umgang mit Feuer im Wald und am Waldrand ist grösste Vorsicht geboten. Feuer sollen nur noch an befestigten Feuerstellen entfacht werden.

Im Thurgau gilt ab Freitag insbesondere in Bächen ein Wasserentnahmeverbot. Ausbleibender Niederschlag führte dazu, dass sich die Pegel von Bächen, Flüssen und Seen auf sehr tiefem Niveau bewegen, schrieb der Kanton Thurgau in seiner Mitteilung. Dieses Verbot gilt nicht nur für Bäche, Flüsse und natürliche Weiher, sondern auch für künstliche und bewirtschaftete Weiher wie Mühleweiher, Fischaufzuchtteiche und der Wasserkraftnutzung dienende Kanäle. Das Verbot tritt am 27. Juni 2025 in Kraft.

Ausgenommen vom Wasserentnahmeverbot seien der Bodensee, der Rhein sowie der Hüttwilersee und der Nussbaumersee. Auch sind Entnahmen aus Grundwasser oder Quellen weiterhin erlaubt. Das aktuelle Verbot betreffe somit rund 13 Prozent der Wassermenge, die der Landwirtschaft bei Trockenheit pro Jahr zur Verfügung gestellt werde, teilte der Kanton Thurgau weiter mit.

Ausnahmen von diesem Verbot können auf Gesuch hin vom Amt für Umwelt in Absprache mit der Jagd- und Fischereiverwaltung gewährt werden, sofern der Wasserstand des betroffenen Gewässers dies erlaubt, schreibt der Kanton Thurgau weiter. Die Gewässer Thur (ohne Binnenkanäle), Sitter, Salmsacher Aach und Murg-Unterlauf (flussabwärts ab der Einmündung Lützelmurg und Lauche in Matzingen) können bei ausreichenden Niederschlägen oder genügend hohen Abflüssen während des Entnahmeverbots kurzfristig für Entnahmen freigegeben werden.

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