
Mit dem Ja will der Zürcher Bauernverband Fruchtfolgeflächen schützen.
Daniel Salzmann
Wie der Zürcher Bauernverband (ZBV) in einer Mitteilung schreibt, wächst die Bevölkerung im Kanton Zürich im schweizweiten Vergleich überdurchschnittlich. «Je nach Szenario steigt sie bis 2055 auf bis zu 2,185 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner an», heisst es weiter.
Fruchtfolgeflächen schützen
Aufgrund des Bevölkerungswachstums nimmt der Bedarf an Wohnraum stetig zu. Der Überbauungsgrad in den Bauzonen beträgt derzeit 97,7 Prozent. Zwar setze der Kanton auf Verdichtung, schreibt der Verband. «Doch dieser Ansatz wird an seine Grenzen stossen. Die gleichen Stimmen, die das Wachstum aktuell als unproblematisch sehen, werden in Zukunft Neueinzonungen von Bauland fordern», warnt der ZBV.
Gemäss Verband wird das Bevölkerungswachstum vor allem in den ländlich geprägten Regionen wie dem Furttal, dem Pfannenstiel oder dem Weinland erwartet. Um den Druck auf die Fruchtfolgeflächen zu verhindern, sei deren Schutz für die langfristige Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln entscheidend, heisst es weiter. Aus diesem Grund unterstützt der Zürcher Bauernverband (ZBV) die Initiative «Keine 10-Millionen-Schweiz». Sie setze ein wichtiges Signal, die Folgen des Wachstums auf Raumplanung, Landwirtschaft und Ressourcen stärker zu berücksichtigen.
Bei 9,5 Millionen erste Massnahmen nötig
Die Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz» oder Nachhaltigkeitsinitiative der SVP fordert, dass die ständige Wohnbevölkerung zehn Millionen vor 2050 nicht überschreiten darf. Leben vor 2050 9,5 Millionen Menschen im Land, müssten Bundesrat und Parlament Massnahmen ergreifen. Etwa dürften vorläufig Aufgenommene keine Niederlassungsbewilligung mehr erhalten und auch nicht mehr eingebürgert werden.
Auch der Familiennachzug soll in diesem Fall eingeschränkt werden.Internationale Abkommen, die zu einem Wachstum der Bevölkerung führen, müssten von der Schweiz mit Blick auf Ausnahme- oder Schutzklauseln neu ausgehandelt werden. Reicht das alles nicht, um den Grenzwert einzuhalten, muss die Schweiz als Notbremse letztlich das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU kündigen.