Zwei Hobby-Jäger verurteilt

In Oberwinterthur endete eine illegale Wildschweinjagd für zwei Hobby-Jäger vor Gericht. Sie verletzten Tiere, missachteten Vorschriften und wurden nun zu Geldstrafen und Bussen verurteilt.

In der Nacht vom 31. Oktober 2024 entdeckten ein 40-Jähriger und sein 20-jähriger Jagdschüler eine Rotte Wildschweine in Stadel bei Winterthur. Beide gaben Schüsse ab – ohne tödlichen Treffer, berichtet  die IG Wild beim Wild auf ihrer Homepage und in ihrem Newsletter .

Mindestens ein Tier wurde verletzt und blutete. Anstatt wie gesetzlich vorgeschrieben eine Nachsuche mit Hund einzuleiten, brachen die Männer die Jagd ab. Laut Staatsanwaltschaft hätte dies das Leiden des Tieres erheblich verkürzt.

Verstösse gegen Jagdrecht

Der jüngere Jäger fiel zusätzlich durch massive Regelbrüche auf: Im Zürcher Weinland erlegte er 21 Wildtiere – darunter Rehe, Füchse, Dachse und ein weiteres Wildschwein – ohne gültigen Jagdpass. Der ältere Jäger, der die Aktion initiierte und als Ausbildner galt, wurde deshalb besonders verantwortlich gemacht.

Strafen im Detail:

  • Jüngerer Jäger: 900 Franken Geldstrafe (auf Bewährung), 800 Franken Busse und 1’200 Franken Verfahrenskosten.
  • Älterer Jäger: 1’500 Franken Geldstrafe (auf Bewährung), 900 Franken Busse und ebenfalls 1’200 Franken Kosten.

Kritik am System

Tierschutzorganisationen sehen in dem Fall ein Symptom grundlegender Probleme: Psychologische Eignungstests sind für Hobby-Jäger nicht verpflichtend, Verstösse werden häufig nur bei Anzeigen verfolgt, und Nachprüfungen oder Weiterbildungen fehlen fast völlig.

Die IG Wild beim Wild fordert daher deutlich strengere Sanktionen – bis hin zu lebenslangem Jagdentzug bei schweren Verstössen.

Der Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Winterthur-Unterland ist rechtskräftig.

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