
Nach der Prämierung können an der diesjährigen OLMA die ausgezeichneten Käse degustiert werden.
zvg
Seit 25 Jahren würdigt die Alpkäse-Prämierung an der OLMA das handwerkliche Können der Älplerinnen und Älpler. Die Verantwortlichen sind laut ihrer Mitteilung überzeugt, dass auf den Alpen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein unter anspruchsvollen Bedingungen einzigartige Käsesorten entstehen – von der Milchgewinnung bis zum fertigen Produkt direkt vor Ort.
Mit der Öffnung für das Publikum geht die OLMA in diesem Jahr einen Schritt weiter: Die Preisverleihung im Forum der Halle 9.2 soll zum Treffpunkt für Käseliebhaberinnen und Käseliebhaber werden. Nach der Prämierung können die ausgezeichneten Käse degustiert werden. Fachpersonen und Produzierende stehen dabei laut den Verantwortlichen für Fragen und Gespräche zur Verfügung.
Jetzt Käse für die Jubiläums-Prämierung einreichen
Älplerinnen und Älpler aus der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein sind eingeladen, ihre Käse zur Prämierung einzureichen. Eine unabhängige Fachjury bewertet die Produkte in fünf Kategorien:
- Halbhartkäse
- Hartkäse
- Hobelkäse / Alp-Sbrinz
- Mutschli
- Ziegenkäse
Insgesamt werden Preisgelder von 14'000 Franken vergeben – ermöglicht durch die Unterstützung der Dachmarke Schweizer Alpkäse und weiterer Partner.
«Jeder eingereichte Käse erzählt die Geschichte einer Alp und des handwerklichen Könnens ihrer Produzierenden. Wir freuen uns auf zahlreiche Anmeldungen und darauf, diese aussergewöhnliche Qualität an der Jubiläums-Prämierung einem breiten Publikum präsentieren zu dürfen», lässt sich Marco Bolt, Präsident der Dachmarke Schweizer Alpkäse, in der Mitteilung der OLMA zitieren.
Das Wichtigste auf einen Blick
Preisverleihung und Degustation
- Wann: Freitag, 9. Oktober 2026
- Wo: OLMA St.Gallen, Forum Halle 9.2
Teilnahme für Älplerinnen und Älpler
- Anmeldeschluss: 24. August 2026
- Anlieferung: 27. und 28. August 2026
Jede Alp darf pro Kategorie maximal einen Käse einreichen.
Voraussetzungen (Kurzfassung)
Milchgewinnung und Produktion vollständig auf der Alp (gemäss Art. 8 der Berg- und Alp-Verordnung, BAIV), Es sind keine Zusatzstoffe wie Kräuter oder Gewürze erlaubt.
-> Weitere Informationen und Anmeldung: www.olma.ch/alpkaese