
Die geprüften Backwaren erfüllten sämtliche gesetzlichen Auflagen.
pixapay
Im Rahmen einer Untersuchungskampagne wurden im Herbst 2025 im Offenverkauf erhältliche Butterbackwaren erhoben. Untersucht wurde, ob die Produkte tatsächlich mit Butter oder irreführenderweise unter Mitverwendung anderer Speisefette hergestellt wurden. Zudem seien die Erzeugnisse auf Acrylamid untersucht worden, schreibt das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit in einer Medienmitteilung. Dieser könne bei starker Erhitzung gesundheitsschädlich sein,
Insgesamt 14 als mit «Butter» gebacken beworbene Erzeugnisse beprobten die Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleure in Bäckereien, Cafés und im Detailhandel der Kantone Graubünden und Glarus. (Im Kanton Glarus waren es fünf Proben aus zwei Betrieben). Die Produkte wurden im Labor hinsichtlich ihres Fett-, Butterfett- und Acrylamidgehalts untersucht.
«Alle untersuchten Produkte entsprachen den rechtlichen Anforderungen», heisst es weiter in der Mitteilung. Die Buttergehalte lagen stets über den für Butterbackwaren geforderten Mindestgehalten. Es wurden keine anderen Speisefette festgestellt. Die Höchstwerte für Acrylamid wurden durchwegs eingehalten.
Butterzopf mit wenig Butter
Nicht so erfreulich fiel eine Untersuchung im August 2023 aus. Damals wurden 27 Produkte durch die amtliche Lebensmittelkontrolle in Bäckereien, Cafés und im Detailhandel der Kantone Graubünden und Glarus erhoben, die als mit Butter gebacken angepriesen wurden.
In einem Glarner Betrieb wurden drei Proben entnommen – Ankenzelte, Buttergipfel und Butterzopf. Beim Butterzopf wurde der Mindestbuttergehalt deutlich unterschritten, und für die ausgelobte Berg-Butter lag kein Berg-Zertifikat vor. Die anderen beiden Proben waren konform.