Gewilderter Wolf: Jäger im Visier der Behörden

Die Bündner Staatsanwaltschaft hat nach dem Fund eines mutmasslich illegal getöteten Wolfes im Puschlav ein Strafverfahren gegen einen Jäger eingeleitet. Die Polizei ermittelte zuvor zusammen mit den Wildüberwachungsbehörden, wie die Staatsanwaltschaft auf Anfrage von Keystone-SDA schrieb.

sda |

Die Ermittlungen hätten unmittelbar nach dem Fund des toten Wolfs begonnen, hiess es am Montag bei der Staatsanwaltschaft weiter. Da das eingeleitete Strafverfahren noch laufe, gäbe es zurzeit noch keine Angaben zum Tathergang.

Das Raubtier wurde im vergangenen September im Bündner Südtal Puschlav gefunden. Es wies eine tödliche Schussverletzung auf. Im betreffenden Gebiet lagen vom Bund keine Bewilligungen zum Abschuss von Wölfen vor. Laut Strafgesetz kann Wilderei in der Schweiz mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Busse bestraft werden.

Laut nationalen Statistiken der Stiftung Kora und der Gruppe Wolf Schweiz sind seit 1999 im Land 13 Wölfe gewildert worden. Drei davon in Graubünden. Würde sich der vorliegende Fall bestätigen, wären es vier. Die meisten Fälle gab es jedoch im Wallis. Sieben waren es bisher an der Zahl, dazu einer in St. Gallen und einer in der Waadt. In Freiburg wurde 2017 ein Wolf vergiftet.

Die Dunkelziffer dürfte aber grösser sein, wie die Gruppe Wolf Schweiz auf Anfrage von Keystone-SDA schrieb. Die bestätigten Fälle seien nur ein kleiner Ausschnitt. Diese Wölfe hätten vermutlich angeschossen fliehen können und seien deswegen von ihren Wilderern nicht beseitigt worden. Ansonsten werde ein solcher illegaler Abschuss «sorgfältig vertuscht».

->  Wolf im Puschlav vermutlich gewildert

Kommentare (2)

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  • Erich | 11.02.2026
    Wenn ich bei den jeweiligen Behörden wäre, der Wolfswilderer hätte bei mir absolut nichts zu melden. Grundsätzlich bin ich nicht gegen eine Regulierung des Wolfes , aber nur selektiv. Ich bin auch davon überzeugt, wenn der Herdenschutz von Anfang an ausgebaut worden wäre, hätte es nicht diese Ausmasse erreicht. Inklusive HSH , da nur diese dem Wolf Paroli bieten können. Sie können sogenannt dynamisch auf Veränderung des Jagdverhaltens beim Wolf reagieren. Es wurde auch letztes Jahr schon gesagt in der Schweiz von den Hirten , dass die HSH der beste Schutz gegen den Wolf sind. Logischerweise geht das aber nur bei der entsprechenden Anzahl Hunde. Negativ Beispiel war Flums; 3 Hunde für über 600 Schafe. Man finde den Fehler???
  • REKE | 10.02.2026

    Sollte der Wolfwilderer gefasst werden, müsste man die Person öffentlich an den pranger stellen.

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