Glarner Regierung gegen Glyphosat-Verbot

In einem sogenannten Memorialsantrag verlangt eine Person im Kanton Glarus ein Glyphosat-Verbot. Der Regierungsrat beantragt jedoch dem Parlament, den Antrag als unzulässig zu erklären.

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Manuela van der Glas aus Niederurnen GL verlangte Mitte August in ihrem Memorialsantrag «Verbot Einsatz Glyphosat», dass der Einsatz von Glyphosat und ähnlichen Substanzen auf dem gesamten Kantonsgebiet verboten wird.

«Böden natürlich bewirtschaften»

Das Herbizid habe eine mutmasslich krebserregende Wirkung, lautet die Begründung in ihrem Antrag. Ein Verbot liege im öffentlichen Interesse und reduziere die Gesundheitskosten. Die landwirtschaftlichen Böden müssten, so die Forderung, natürlich bewirtschaftet werden.

Die Glarner Regierung hat sich Ende Oktober mit dem Antrag befasst. Sie lehnt ein Verbot ab. Gemäss dem Regierungsrat verstösst der Memorialsantrag gegen übergeordnetes Bundesrecht. Der Bereich der Pflanzenschutzmittel sei durch zahlreiche Bundesgesetze geregelt, schreibt die Kantonsregierung in einer Mitteilung.

Kanton verfügt über keine Kompetenz

Der Bund prüfe die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln wie Glyphosat. «Der Kanton verfügt über keine Kompetenz für ein eigenständiges Verbot», heisst es weiter. Bei einer Zulassung bestehe ausserdem ein Recht, ein entsprechendes Pflanzenschutzmittel zu nutzen. «Eine kantonale Einschränkung dieses Rechts würde gegen das Prinzip des Binnenmarktes und gegen die Wirtschaftsfreiheit verstossen», stellt die Regierung klar.

Weil der Memorialsantrag gegen übergeordnetes Recht verstösst, erfüllt er die rechtlichen Anforderungen nicht. «Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, den Memorialsantrag als rechtlich unzulässig zu erklären», heisst es weiter.

Im Kanton Glarus können die Stimmberechtigten mit einem Memorialsantrag ein persönliches Anliegen der Landsgemeinde vorlegen. Nach dem Einreichen muss der Regierungsrat dem Landrat innerhalb von drei Monaten eine Stellungnahme zur rechtlichen Zulässigkeit unterbreiten. Über Zulässigkeit und Erheblichkeit entscheidet danach das Parlament.

Kommentare (1)

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  • Analyst | 06.11.2025

    Leuten, die so sinnlose Anträge ohne Aussicht auf Rechtskonformität stellen, müssten die Kosten für die Bearbeitung in Rechnung gestellt werden.

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