
Die Regierung regelt aufgrund der Revision der eidgenössischen Jagdgesetzgebung die kantonale Förderung von Herdenschutzhunden neu.
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Weil der Bund die Beiträge für Herdenschutzhunde 2025 senkte, stellte der Kanton Graubünden zusätzliche Mittel für die Finanzierung zur Verfügung. Aufgrund der Anpassung der eidgenössischen Jagdverordnung beteiligt sich der Bund seit Anfang 2026 wieder mit höheren Beiträgen an den Kosten des Herdenschutzes.
Für den Kanton gibt es dadurch eine finanzielle Entlastung. «Für die Jahre 2026 bis 2028 legt die Regierung einen Kantonsbeitrag von maximal 558’000 Franken fest, die zur Finanzierung der Gesamtkosten von rund 1,7 Millionen Franken dienen», heisst es in einer Mitteilung. Der Bund übernimmt gemäss dem Kanton Graubünden voraussichtlich rund 1,15 Millionen Franken.
Graubünden stellte 2025 zusätzliche Mittel für Herdenschutzmassnahmen mit Hunden bereit, nachdem der Bund seine Unterstützung dafür vorübergehend von höchstens 80 auf höchstens 50 Prozent der Kosten reduziert hatte. Nun beteiligt sich der Bund wieder mit maximal 80 Prozent.
Die Beiträge dienen der Unterstützung von Halterinnen und Haltern von Herdenschutzhunden sowie der Entschädigung des Vereins Herdenschutzhunde Schweiz für die Erfüllung seiner Aufgaben im Bereich des Herdenschutzhundewesens.