
Die Regierung des Kantons Graubünden sieht keine Fehler bei der Umsetzung des Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel.
Photocech
Die Anfrage Roffler aus der Oktobersession 2025 befasst sich mit der Frage, ob das eidgenössische Jagdgesetz beim Thema Wolfsregulierung korrekt in der Jagdverordnung umgesetzt wurde. Nach Ansicht der Unterzeichnenden gibt es Unterschiede zwischen dem Gesetz und der Verordnung, die in der Praxis relevant sind. Die Regierung des Kantons Graubünden sieht aber keine Fehler bei der Umsetzung des Bundesgesetzes. Alles sei fachlich und rechtlich korrekt, weshalb keine Intervention beim Bund nötig sei.
Kritikpunkte
In seiner Anfrage bemängelt Roffler Lücken im Wolfsmanagement. So sei die Regulierung zum Schutz von Lebensräumen unzureichend umgesetzt. Durch sinkende Beweidung aufgrund der Wolfspräsenz seien geschützte Flächen wie Moore und seltene Bergarten gefährdet.
Zudem fokussiere sich die Verordnung nur auf Paarhufer, wodurch gefährdete Arten wie das Auerhuhn vernachlässigt würden. Auch indirekte Folgen wie die Nutzungsaufgabe bereiten Sorgen. Die Bündner Regierung wurde daher um eine Stellungnahme zu drei Fragen gebeten.

Thomas Roffler ist Landwirt und Präsident des Bündner Bauernverbandes. Sei Augst 2022 ist er Mitglieder der Bündner Legislative.
Andrea Accola
Bündner Regierung sieht keinen Handlungsbedarf
Anfrage Roffler: Wie gedenkt die Regierung die Diskrepanz zwischen Gesetz (Art. 7a JSG) und Verordnung (Art. 4b JSV) in der Praxis aufzulösen?
Die Regierung weist den Vorwurf einer Diskrepanz zurück. Die Jagdverordnung setze das Gesetz fachlich und rechtlich korrekt um. Ein Handlungsbedarf gegenüber dem Bund bestehe nicht. Da die langfristigen ökologischen Auswirkungen des Wolfs noch nicht abschliessend erforscht sind, unterstützt die Regierung Forschungsprojekte wie das von Kora, um die wissenschaftliche Grundlage zu verbessern.
Ist die Regierung bereit, bei einer Gefährdung geschützter Lebensräume und Arten die Regulierung von Wölfen aktiv einzuleiten?
Eine Regulierung zum Schutz der Biodiversität sei derzeit nicht erforderlich. Es fehlen Belege für grossflächige Bewirtschaftungsaufgaben oder konkrete Gefährdungen durch den Wolf. Ein Eingriff würde erst geprüft, wenn eine dokumentierte Gefährdung, ein klarer Kausalzusammenhang zur Wolfspräsenz sowie das Scheitern milderer Massnahmen kumulativ nachgewiesen wären. Präventive Regulierungen ohne Belege wären bundesrechtswidrig.
Lässt das Jagdgesetz eine Regulierung auch bei einer Dezimierung von Niederwildbeständen zu? Wie wird dies umgesetzt?
Die Verordnung konkretisiert das Gesetz auf Paarhufer. Eine Regulierung aufgrund von Rückgängen beim Niederwild sei darin nicht explizit vorgesehen. Ein Eingriff wäre nur möglich, wenn Niederwildarten nachweislich in ihrem Fortbestand gefährdet wären. Dafür gebe es derzeit jedoch keine wissenschaftlichen Hinweise. Das Monitoring werde fortgeführt.
-> Hier können Sie die «Anfrage Roffler» und die «Antworten der Bündner Regierung» nachlesen.