
Der Luchs (Lynx lynx) ist die grösste wild lebende Katzenart Europas. Der Einzelgänger bewohnt grosse Waldgebiete. Luchse jagen vor allem in der Dämmerung und nachts. Er ernährt sich hauptsächlich von Rehen. Er schlägt aber auch Gämsen, gelegentlich Rothirsche und kleinere Säugetiere wie Hasen, Füchse und Wühlmäuse.
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Der Wildhüter suchte nach den verbleibenden drei von acht Wolfswelpen des Vorabrudels, welche Anfang September zum Abschuss freigegeben worden waren. Er identifizierte die Tiere mittels mittels Wärmebildtechnik.
Der Wildhüter sei der festen Überzeugung gewesen, auf drei zum Abschuss freigegebene Jungwölfe in der Surselva zu schiessen, schrieb das Bündner Amt für Jagd und Fischerei (AJF) am Dienstag in einer Mitteilung.
«Müssen dafür geradestehen»
«Es macht es sicherlich nicht einfacher, aber ein Wildhüter kann Luchse von Wölfen grundsätzlich auch nachts unterscheiden», sagte der Leiter des AJF, Adrian Arquint auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Die Wildhüter seien für diesen Umstand gut ausgerüstet und geschult. Aus Sicht des Amtes handelt es sich um einen Einzelfall, der nun im Detail und im Rahmen des Strafprozesses aufgearbeitet werden muss.
Der fehlbare Wildhüter wurde vorerst von der Jagd auf Wölfe ausgeschlossen. Weiter wurde nach seiner Selbstanzeige eine strafrechtliche Untersuchung eingeleitet. «Es war wirklich ein grosser Fehler, den wir ausserordentlich bedauern», so Arquint weiter. «Dennoch müssen wir nun dafür geradestehen.»
Bundesrechtlich geschütztes Tier
Der Luchs ist eine bundesrechtlich geschützte Art von sehr hoher Priorität. Obwohl in Graubünden diesen Sommer sieben Luchsreproduktionen nachgewiesen werden konnten, könnte der versehentliche Abschuss die Struktur des Bestands beeinträchtigen. Bei den getöteten Tieren handle es sich nach ersten Einschätzungen um zwei Jungtiere und deren Vater, erklärte Arquint im Gespräch weiter.
Im Sinne der Schadensbegrenzung wolle man mit dem Bund nun prüfen, ob man einen zusätzlichen Luchs im Kanton Graubünden aussetzen will. Es komme aber darauf an, ob ein geeignetes Tier gefunden wird. Welche strafrechtlichen Konsequenzen nun auf den Wildhüter zukommen, sei schwierig zu sagen, so der Amtsleiter weiter. Aber er habe nach dem versehentlichen Abschuss erst mal richtig gehandelt und seinen Fehler sofort gemeldet.
Jagd ist Mordlust an wehrlosen Tieren, pervers. Schiesswütige und dümmliche Spezies! Sofort ein psychiatrisches Gutachten einfordern und eine Vorstrafe aussprechen!
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