Jäger erschiesst Luchse statt Wölfe

Ein Bündner Wildhüter hat bei der Jagd auf Wölfe versehentlich drei Luchse erschossen. Es handelt sich um zwei Jungtiere und deren Vater. Der Wildhüter zeigte sich daraufhin selber an. Das zuständige Amt sprach von einem «Schock».

Der Wildhüter suchte nach den verbleibenden drei von acht Wolfswelpen des Vorabrudels, welche Anfang September zum Abschuss freigegeben worden waren. Er identifizierte die Tiere mittels mittels Wärmebildtechnik.

Der Wildhüter sei der festen Überzeugung gewesen, auf drei zum Abschuss freigegebene Jungwölfe in der Surselva zu schiessen, schrieb das Bündner Amt für Jagd und Fischerei (AJF) am Dienstag in einer Mitteilung. 

«Müssen dafür geradestehen»

«Es macht es sicherlich nicht einfacher, aber ein Wildhüter kann Luchse von Wölfen grundsätzlich auch nachts unterscheiden», sagte der Leiter des AJF, Adrian Arquint auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Die Wildhüter seien für diesen Umstand gut ausgerüstet und geschult. Aus Sicht des Amtes handelt es sich um einen Einzelfall, der nun im Detail und im Rahmen des Strafprozesses aufgearbeitet werden muss.

Der fehlbare Wildhüter wurde vorerst von der Jagd auf Wölfe ausgeschlossen. Weiter wurde nach seiner Selbstanzeige eine strafrechtliche Untersuchung eingeleitet. «Es war wirklich ein grosser Fehler, den wir ausserordentlich bedauern», so Arquint weiter. «Dennoch müssen wir nun dafür geradestehen.»

Bundesrechtlich geschütztes Tier

Der Luchs ist eine bundesrechtlich geschützte Art von sehr hoher Priorität. Obwohl in Graubünden diesen Sommer sieben Luchsreproduktionen nachgewiesen werden konnten, könnte der versehentliche Abschuss die Struktur des Bestands beeinträchtigen. Bei den getöteten Tieren handle es sich nach ersten Einschätzungen um zwei Jungtiere und deren Vater, erklärte Arquint im Gespräch weiter.

Im Sinne der Schadensbegrenzung wolle man mit dem Bund nun prüfen, ob man einen zusätzlichen Luchs im Kanton Graubünden aussetzen will. Es komme aber darauf an, ob ein geeignetes Tier gefunden wird. Welche strafrechtlichen Konsequenzen nun auf den Wildhüter zukommen, sei schwierig zu sagen, so der Amtsleiter weiter. Aber er habe nach dem versehentlichen Abschuss erst mal richtig gehandelt und seinen Fehler sofort gemeldet.

Kommentare (7)

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  • Sepp | 01.12.2024

    Jagd ist Mordlust an wehrlosen Tieren, pervers. Schiesswütige und dümmliche Spezies! Sofort ein psychiatrisches Gutachten einfordern und eine Vorstrafe aussprechen!

  • Sepp Länzlinger | 28.11.2024
    Das hat er doch gut gemacht. Der Luchs reisst nämlich auch Nutztiere. Der Luchs ist genau so überflüssig in der Schweiz wie der Wolf.
    • Geronimo | 29.11.2024
      Idiot so eine Aussage zu machen. Menschen gibt es zu viele.
    • Toni Heidegger | 29.11.2024
      Bin auch Ihrer Meinung! Grossraubtiere haben in der Schweiz nichts verloren.
  • Alfons Zischl | 27.11.2024
    Der Fall zeigt die Gefährlichkeit der Jagd mit Wärmebildgeräten. Da kann dann auch mal ein Rind oder Pony statt der Wildsau erschossen werden ...
  • Hadorn | 27.11.2024
    Klar, was denn sonst. Hauptsache rumknallen. Luchse sehen ja genau gleich aus, wie Wölfe. Gib gewissen "Hirnis" ein Gewehr in die Hand und sie fühlen sich gross und stark, beschämend!! Aber die Politik unterstützt ja diese sinn- und hirnlose Knallerei.
  • Verbraucher | 27.11.2024
    Ausbildung

    Kurse für ""Wildhüter"" für bessere Tiererkennung!!!???
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