Label-Betrug: 18'000 Schweine falsch deklariert

Ein Bauer im Kanton St. Gallen trickste über Jahre hinweg aus. Er mästete Tiere in nicht gemeldeten Ställen und verkaufte sie trotzdem als IP-Suisse-Tiere. Der Bauer ist geständig. Das Gericht gab nun das Strafmass bekannt.

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Ein Landwirt aus dem Linthgebiet hat über Jahre hinweg Schweine unrechtmässig als IP-Suisse-Labeltiere verkauft und damit Schlachtbetriebe sowie Konsumenten getäuscht. Im Zentrum standen dabei mehrere Ställe und die systematische Umgehung der Labelkontrollen, wie die «Südostschweiz» berichtete.

Der offiziell gemeldete Maststall war seit 2012 bei IP-Suisse angemeldet und wurde auch kontrolliert. Vater und Sohn nutzten jedoch zusätzlich weitere, umgebaute Altställe (zwei frühere Kuhställe), die dem Label nicht gemeldet und deshalb nie überprüft wurden. Genau diese nicht kontrollierten Ställe wurden für die Schweineproduktion genutzt. Als ein Beweggrund für dieses gesetzeswidrige Verhalten wird er in der «Südostschweiz» mit den Worten zitiert: «Ich war zu faul für diese ganze Bürokratie.»

Label-Betrug und überbelegte Ställe

Von 2016 bis 2019 mästeten Vater und Sohn in diesen nicht gemeldeten Ställen mindestens 10’539 Mastschweine vor, ist dem Artikel zu entnehmen. Erst später wurden die Tiere mit 50 bis 60 Kilogramm Körpergewicht in den Label-zertifizierten Maststall umgesiedelt. Dadurch konnten die Schweine trotzdem als «Labeltiere» geschlachtet und vermarktet werden, obwohl ein zentraler Teil der Aufzucht ausserhalb der IP-Suisse-Vorgaben stattfand.

Auch im offiziell gemeldeten Stall sollen die Vorschriften verletzt worden sein. Obwohl für diesen nur 1450 Schweine bewilligt waren, belegte der Vater 2000 Mastplätze. Diese zusätzlichen Tiere hätten die Anforderungen des Labels ebenfalls nicht erfüllt, wurden aber dennoch zusammen mit den vorgemästeten Tieren als IP-Suisse verkauft. So kamen zu den vorgemästeten Schweinen weitere mindestens 8140 Tiere hinzu.

Ungerechtfertigte Bereicherung

Insgesamt wurden somit mindestens 18’679 Schweine unrechtmässig als IP-Suisse-Labeltiere vermarktet. Pro Schwein erzielte der Betrieb einen Mehrerlös von 7 bis 8 Franken, was einem unrechtmässigen Gewinn von rund 130’000 bis 150’000 Franken entspricht. Laut der «Südostschweiz» half der Sohn bei der Mästung und brachte die IP-Suisse-Label auf den Dokumenten an, während der Vater die Organisation verantwortete.

Zudem habe der Betrieb die zulässigen Gesamtbestände deutlich überschritten, heisst es im Artikel weiter. So seien zwischen 2016 und 2019 in allen Ställen zusammen zeitweise bis zu 4760 Schweine gehalten worden, was mehr als das Dreifache der erlaubten Höchstbestände von 1500 ausmachte. Der Vater deklarierte niedrigere Belegungszahlen und stellte es so dar, als seien die Ställe unabhängig voneinander betrieben worden. 

Hohe Strafen

Dem Richter des Kreisgerichts See-Gaster (SG) sagte der Landwirt, dass er nicht an die Tierhöchstbestände geglaubt habe. ««Ich war ein Macher, habe Brot recycelt und gefüttert - und bin so gewachsen. Ich war nie in der Schule, ich habe einfach gemacht», sagte er.

Da die Beschuldigten geständig waren, konnte das Kreisgericht See-Gaster das Urteil in einem abgekürzten Verfahren fällen. Der Vater erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren, der Sohn eine von acht Monaten. «Bedingt» bedeutet, dass sie diese Haftstrafen erst absitzen müssen, wenn sie in den nächsten Jahren noch einmal gegen das Gesetz verstossen.

Zudem müssen beide eine Ersatzforderung von 130’000 Franken bezahlen. Der Vater muss zusätzlich 480’000 Franken an das Bundesamt für Landwirtschaft zahlen und eine Busse von 8000 Franken leisten. Der Sohn wurde zusätzlich zu einer Busse von 4000 Franken verurteilt.

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