
Das Einschussloch in der Fensterscheibe ist gut zu sehen.
Kapo AR
Krähen können lästig sein. Sie richten Schäden auf Feldern an oder machen sich teilweise auch über Nutztiere her. So offenbar auch bei einer Landwirtin in Schachen bei Reute AR. Eine Krähe hatte es auf die Hühner und deren Eier abgesehen.
Die 58-Jährige wollte dem Treiben am vergangenen Samstag ein Ende setzen. Sie holte ihr Flobert-Gewehr hervor und schoss auf die Krähe. Doch das Projektil verfehlte den Vogel. Stattdessen durchschlug es die Fensterscheibe eines benachbarten Wohnhauses. Anschliessend prallte es in einem Zimmer gegen eine Wand.
Der Schaden am Haus wurde von einer Anwohnerin am Montag gemeldet. Sie hatte ein Loch in der Fensterscheibe festgestellt. Personen kamen nicht zu Schaden. Es entstand Sachschaden am Wohnhaus.
Die Landwirtin wird sich vor der Justiz verantworten müssen. Sie wird wegen Gefährdung des Lebens zur Anzeige gebracht. «Ebenfalls werden allfällige Verstösse gegen die Bestimmungen des Waffen-, Jagd- und Tierschutzrechts geprüft», schreibt die Polizei.
Sie weist darauf hin, dass das Erlegen von Krähen in der Schweiz nicht generell verboten ist. Allerdings müssen die eidgenössischen und kantonalen Jagdvorschriften eingehalten werden. «Ein eigenmächtiges Beschiessen von Krähen zum Schutz von Hühnern oder deren Eiern ist daher nicht ohne Weiteres zulässig und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen», warnt die Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden.

Das Erlegen von Krähen ist in der Schweiz nicht generell verboten. Man muss aber die Jagdvorschriften beachten.
Agrarfoto