Milchbauer erhält nach Urteil 16'600 Franken vom Bund 

Nach 17 Jahren Rechtsstreit erhält Milchbauer Peter Blöchlinger aus Benken SG recht: Das Bundesamt für Landwirtschaft muss ihm ausstehende Verkäsungszulagen zurückzahlen. Die Geschichte, die mit der Misswirtschaft rund um die Wick Käseproduktions AG ihren Anfang nahm, könnte nun auch für weitere Milchproduzenten aus der Ostschweiz von Bedeutung sein.

Cécile Luterbacher |

Peter Blöchlinger erfuhr erst durch den Anruf eines Journalisten, dass er sich womöglich bald über rund 16'600 Franken mehr auf seinem Bankkonto freuen kann. Das Geld schuldet ihm das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) für Verkäsungszulagen und Zulagen für silofreie Fütterung, die er nie erhalten hat.

Zunächst habe der Milchbauer aus Benken SG gar nicht gewusst, worum es gehe. «Das ist doch siebzehn Jahre her!», habe er sich Anfang Juni im Gespräch mit dem Newsportal «Blue News» erinnert.

Causa Karl Wick

Die Geschichte nahm im Jahr 2004 ihren Anfang. Blöchlinger und rund 200 weitere Milchproduzenten gründeten die Produzenten-Milchverwerter-Organisation (PMO) Ostschweiz. Als Käser engagierten sie Karl Wick.

Das BLW richtete Wick im Zeitraum von Januar 2009 bis Oktober 2011 Verkäsungszulagen und Zulagen für silofreie Fütterung aus, die zur Weiterleitung an die Milchproduzenten gedacht waren. Doch das tat er «nicht, beziehungsweise nicht vollumfänglich».

Nebst weiteren kriminellen Machenschaften brachte der Käser so zahlreiche Bauern in finanzielle Schieflage. Darunter auch Peter Blöchlinger. Monatelang lieferte er Milch an die Organisation und erhielt für die Monate Januar bis März 2009 weder Milchgeld noch die Zulagen.

Keinen Anspruch gegen Bund

Von Seiten des BLW hiess es damals, die betroffenen Milchproduzenten hätten keinen direkten Anspruch gegen den Bund. Sie müssten sich an den Milchverwerter wenden. So versuchte auch Blöchlinger zunächst, sein Geld beim Milchverwerter einzutreiben. Doch das war vergebens. Im Konkurs der Wick Käseproduktions AG ging er als Gläubiger im dritten Rang leer aus.

Erst ein Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 2018 stellte fest, dass die Rechtsauffassung des BLW falsch war (siehe Kasten).

Erfüllungsanspruch bestätigt

Das wegweisende Urteil von 2018 geht auf die Klage zweier Milchproduzenten zurück. Sie machten gegenüber dem BLW geltend, der Bund trage das Risiko, wenn eine Käserei ausbezahlte Verkäsungs- und Siloverzichtszulagen nicht an die Bauern weiterleite. Mit Schreiben vom 26. Februar 2015 verlangten sie die Bestätigung, dass ihr Anspruch auf die ausstehenden Gelder weiterhin bestehe. Das BLW lehnte dies ab.

Nach Erhalt einer anfechtbaren Verfügung zogen die Bauern vor das Bundesverwaltungsgericht, das ihre Beschwerde 2017 abwies. Das Bundesgericht hob diesen Entscheid am 4. Dezember 2018 auf und bestätigte den Erfüllungsanspruch der Milchproduzenten gegenüber dem BLW. Diese Rechtspraxis gilt seit dem 1. Januar 2025 nicht mehr. Der Bund zahlt die Zulagen über die Milchverwerterinnen und Milchverwerter seither mit befreiender Wirkung aus.

Ende 2021 forderte dann auch Blöchlinger zusammen mit dem Rechtsanwalt Roger Brändli die Geldbeträge direkt vom BLW ein. Dieses lehnte jedoch ab und begründete den Entscheid damit, die Forderung sei verjährt.

Grundsätzlich verjährt

Der Milchbauer aus Benken SG gab aber nicht auf und kämpfte zusammen mit seinem Anwalt weiter. Das Bundesverwaltungsgericht wies seine Beschwerde zunächst ab. Erst das Bundesgericht hiess sie gut und wies die Sache zur Neubeurteilung an das Bundesverwaltungsgericht zurück. Im zweiten Anlauf gab ihm dieses schliesslich Recht. Am 29. Mai 2026 fällte es das Urteil zugunsten von Blöchlinger: Auszahlung der Zulagen für Januar bis März 2009 in der Höhe von 9'031.65 Franken plus 5 Prozent Zins seit dem 1. Juli 2009.

Das Gericht hält ausdrücklich fest, dass die Forderungen grundsätzlich verjährt seien. Trotzdem durfte sich das BLW nicht auf die Verjährung berufen. Der entscheidende Punkt: der Vertrauensschutz.

Urteil ist rechtskräfig

So habe Blöchlinger auf die Auskunft des BLW vertrauen dürfen. Deshalb sei es treuwidrig, wenn das BLW zunächst eine falsche Rechtsauskunft erteile und sich später auf die dadurch eingetretene Verjährung berufe.

Dass sich heute nicht mehr belegen lässt, wie viel der gelieferten Milch tatsächlich verkäst wurde, geht laut Gericht zulasten des Bundes. Dieser habe das damalige Auszahlungssystem über die Verwerter im eigenen Interesse gewählt und trage deshalb dessen Risiken. Neben den rund 16'600 Franken erhält Blöchlinger zudem eine Parteientschädigung von 5’000 Franken.

Die Beschwerdefrist von 30 Tagen ist nun abgelaufen. Florie Marion, Leiterin Kommunikation beim BLW bestätigt auf Nachfrage: «Das BLW hat keine Beschwerde gegen das Urteil erhoben.» Somit ist das Urteil rechtskräftig.

Odyssee über viele Jahre

Der Anwalt Roger Brändli, der Blöchlinger vor Gericht vertreten hat, schreibt im Nachgang der langwierigen Geschichte: «Für die Bauern, die sich gewehrt haben, war es eine Odyssee über viele Jahre. Sowohl das BLW als auch das Bundesverwaltungsgericht haben die Bauern wiederholt abgewiesen. Es waren zwei Bundesgerichtsentscheide erforderlich, damit die Bauern zu ihrem Recht kamen.»

Brändli vermutet, dass sich das Bundesverwaltungsgericht eine dritte Schlappe vor Bundesgericht ersparen wollte. Wer wie Peter Blöchlinger nachweisen kann, dass er aufgrund einer falschen Rechtsauskunft seitens des BLW auf weitere rechtliche Schritte verzichtet hat, für den dürfte der Entscheid von Bedeutung sein.

Freiwillig Zulagen ausbezahlt

«Nach meinem Dafürhalten wird das BLW nicht darum herumkommen, auch bestimmten weiteren Bauern die Milchzulagen inklusive Verzugszins nachzuzahlen», ist Rechtsanwalt Brändli überzeugt. Dies gelte gemäss Brändli umso mehr, als das BLW in der Vergangenheit stets argumentiert habe, alle Milchproduzenten gleich behandeln zu wollen.

So habe das BLW nach dem ersten Bundesgerichtsentscheid im Jahr 2018 für den Zeitraum Mai 2009 bis Oktober 2011 freiwillig auch Zulagen an Bauern ausbezahlt, die sich nicht gewehrt hätten – darunter Peter Blöchlinger. «Wenn das BLW mit gleicher Elle misst, muss es auch jetzt, nach diesem Urteil, den anderen Bauern für die Zeit vor Mai 2009 Zulagen nachzahlen», so Brändli.

Eine Genugtuung

Für Blöchlinger, der Ende Jahr seinen 25 Hektaren grossen Betrieb mit 42 Milchkühen, Jungvieh, Kälbermast und Legehennen an seinen Sohn übergibt, ist der Gerichtsentscheid eine Genugtuung. Am Telefon ist ihm die Erleichterung anzuhören. Er habe sich bewusst noch nicht darüber informiert, wie das BLW entschieden hat. Und er lässt durchblicken: «Die Geschichte ist noch viel grösser und mit diesem Urteil sicher noch nicht abgeschlossen.»

Kommentare (2)

Sortieren nach: Likes | Datum
  • Keller | 18.07.2026
    Gut gemacht Hr.Blöchlinger niemals aufgeben gegen solche Ämter die das Gefühl haben die Weisheit mit den Löffel gefressen haben . Super!!!!
  • Gery | 18.07.2026
    Bravo Peter, gratulierä Dir/Üch für d'Geduld und dä Durchhaltewillä.
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