Der Tessiner Souverän stimmt am 13. Juni über eine Änderung von Artikel 14 der Kantonsverfassung ab. Dieser betrifft die Ernährungssouveränität des Kantons.
Die Verfassungsänderung sieht vor, Ackerflächen im Tessin stärker zu schützen sowie die Produktion und den Vertrieb von lokalen Lebensmitteln aufzuwerten. Der Selbstversorgungsgrad des Kantons soll dadurch erhöht werden.
Die Befürworter zeigen sich überzeugt, dass mit dem neuen Artikel weniger Lebensmittel verschwendet würden. Kurze Lieferketten sowie lokale Kooperationen würden gefördert, im Tessin produzierte Lebensmittel insgesamt aufgewertet.
Die Gegner monieren, die neue Bestimmung verursache dem Bürger zusätzliche Kosten und schaffe überflüssige Bürokratie. Das Prinzip der Ernährungssicherheit sei bereits heute gesetzlich verankert.
