Tierquälerei: Landwirt erhält Halteverbot

Ein Landwirt aus dem Obertoggenburg wurde wegen Tierquälerei verurteilt. Die Tiere standen knöcheltief in Kot, waren unterernährt und teils ohne Ohrmarken. Die Behörden reagierten mit einem Tierhalteverbot. Der Bauer musste seine Tiere innerhalb weniger Tage abgeben.

ome |

Auf einem Bauernhof im Obertoggenburg bot sich den Kontrolleuren des Veterinäramts ein erschreckendes Bild. In einem verdreckten Stall standen die Tiere knöcheltief im eigenen Kot. Mehrere Rinder waren unterernährt. Die Zustände führten zu einem rechtskräftigen Tierhalteverbot sowie zu einem Strafbefehl wegen mehrfacher Tierquälerei.

Bereits bei ersten Kontrollen im Januar und Februar 2024 stellten Mitarbeitende des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen (AVSV) erhebliche Missstände fest, heisst es in einem Bericht auf wundo.ch, der Online-Plattform der Zeitung «Werdenberger & Obertoggenburger».

Gülle bis 10 Zentimeter hoch

Bei einer Nachkontrolle im Dezember desselben Jahres wurde festgestellt, dass die Mängel noch nicht behoben worden waren. Die Böden im Stall waren morastig und mit Harn und Kot verunreinigt. Teilweise lag der Mist zehn Zentimeter hoch. Die Tiere standen bis zu den Sprunggelenken in der Gülle. Zudem fehlte es an ausreichender Einstreu, die Hygiene war inakzeptabel, und die Fellpflege der Tiere liess stark zu wünschen übrig.

Einige der Rinder litten laut AVSV unter deutlicher Unterernährung. Drei Kühe und ein Stier mussten deshalb laut Anordnung innerhalb einer Woche geschlachtet werden. Diese Weisung wurde vom Landwirt missachtet, heisst es auf wundo.ch. Hinzu kamen weitere Versäumnisse. So waren die Trennbügel in den Liegeboxen nicht korrekt montiert und Schrauben lösten sich regelmässig. All dies führte gemäss Behörde zu «ungerechtfertigten Beeinträchtigungen des Wohlergehens» der Tiere und stellt eine klare Verletzung des Tierschutzgesetzes dar.

Jungrinder ohne Ohrmarken

Darüber hinaus wurden Jungrinder, Kühe und Zuchtstiere über Monate hinweg ohne Ohrmarken gehalten. Dies stellt einen Verstoss gegen das Tierseuchengesetz dar. Die zuständige Behörde verhängte daraufhin ein umfassendes Tierhalteverbot. Der Mann musste seine Tiere innerhalb weniger Tage verkaufen.

Der Landwirt wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 80 Franken verurteilt. Dies mit einer Probezeit von zwei Jahren. Zusätzlich muss er verbindlich 900 Franken Busse zahlen oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 15 Tagen antreten. Weitere 600 Franken Busse kommen wegen diverser Übertretungen hinzu. Insgesamt belaufen sich die Kosten somit auf rund 1’950 Franken, wie auf wundo.ch zu lesen ist.

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