Trockenheit: St. Gallen schränkt Wasserentnahme ein

Im Kanton St. Gallen ist ab sofort bei Oberflächengewässern die Entnahme von Wasser eingeschränkt. Das hat Einschränkungen für die Landwirtschaft zu Folge.

pd/blu |

Die Trockenheit im auch Kanton St.Gallen nimmt rasch zu. Nach zwei schneearmen Wintern in Folge gab es auch im Frühling 2026 ein deutliches Niederschlagsdefizit. «Im letzten Halbjahr fiel im Kanton St.Gallen nur 50 bis 75 Prozent der durchschnittlichen Niederschlagssumme. Das Jahr 2026 ist damit bisher insgesamt viel zu trocken», schreibt der Kanton am Dienstag in einem Communiqué.

Vergleichbar mit 2003

Rund die Hälfte der Flüsse und Bäche führen Niedrigwasser. Sie sinken ebenso wie die Grundwasserstände kontinuierlich weiter. Die Seepegelstände sind ebenfalls für die Saison sehr tief. Der Kanton geht von einer raschen Verschlechterung der Situation aus. «Sie ist mittlerweile mit den Rekordsommern von 2003 und 2018 vergleichbar. Ohne flächendeckende und regelmässig wiederkehrende Niederschläge werden die Abflüsse, Seewasserstände und Grundwasserstände weiter sinken», heisst es. Lokale Gewitter würden keine Entspannung der Trockenheitssituation ergeben.

Der Fachstab Trockenheit hat die Naturgefahrenstufe für Trockenheit in den Gefahrenregionen St. Gallen-Rorschach, Rheintal, Werdenberg, Untertoggenburg und Linthgebiet auf Stufe 3 (erhebliche Gefahr) erhöht. Das Neckertal und das Fürstenland bleiben auf Stufe 3. Der Kanton St. Gallen ergreift deshalb Massnahmen, die auch die Landwirtschaft betreffen. 

Verhaltensanweisungen an die Landwirtschaft

Per sofort ist per Allgemeinverfügung der Gemeingebrauch von öffentlichen Oberflächengewässern im gesamten Kanton eingeschränkt. «Das heisst, dass Wasserentnahmen auf dem gesamten Kantonsgebiet ohne Bewilligung untersagt sind», hält der Kanton fest. Vom Verbot ausgenommen sind der Bodensee, Walensee und Zürichsee; der Alpenrhein, der Vilterser-Wangser-Kanal ab Sargans, der Rheintaler und Werdenberger Binnenkanal, der Alte Rhein bei Diepoldsau und der Alte Rhein ab St. Margrethen, die Linth und der Linthkanal.

Folgende Verhaltensanweisungen an die Landwirtschaft hat der Kanton bekanntgegeben:

  • Sparsamer Umgang mit Wasser
  • Verbot von Wasserentnahmen für den Gemeingebrauch im gesamten Kanton St.Gallen (ausser oben genannte Ausnahmen).
  • Bewässern nur in verdunstungsarmen Zeiten (ausgenommen Neupflanzungen).
  • Keine Wiese und kein Mais (ausgenommen Saatmais) bewässern.
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