Wolf: Graubünden fordert proaktive Regulation

mgt/blu |

In Kürze werden die Bündner Alpen mit Nutztieren bestossen. Auf den Heimweiden zeigt sich die Wolfspräsenz schon deutlich. Bis Ende Mai sind – auch in gut geschützten Herden – bereits 39 Nutztiere durch Wölfe gerissen. Der Kanton Graubünden fordert deshalb die Möglichkeit zur «proaktiven Regulation des Wolfsbestandes».

Bis Ende 2021 wurden schweizweit 148 Wölfe in 16 Rudeln festgestellt, davon sechs in Graubünden. Im Durchschnitt wächst der Wolfsbestand jährlich um rund 30 Prozent.

«Es ist davon auszugehen, dass parallel dazu auch die Schäden – trotz Herdenschutzmassnahmen – weiter ansteigen werden. Der im Kanton Graubünden mit grossem Aufwand betriebene Herdenschutz kommt an seine Grenzen», warnt der Kanton in einer Mitteilung.

Wolf jagte Rinderherden

Denn Herdenschutzmassnahmen wurden in diesem Jahr insgesamt knapp 40 Nutztiere von Wölfen gerissen. Die Nutztierrisse wurden gemäss Kanton auch mehrfach in fachgerecht geschützten Herden registriert. Das Beverinrudel hat laut Mitteilung in zwei Angriffen bereits über zehn Tiere aus einer korrekt umzäunten Schafherde gerissen und dadurch die Schadenschwelle für Regulationsabschüsse erreicht.

«Zudem musste im selben Gebiet drei Mal beobachtet und eingegriffen werden, als ein Wolf in Rinderherden den Tieren nachjagte, auch tagsüber», heisst es weiter. 

Mit Abschuss Lerneffekt erzielen

Der Kanton Graubünden will hier mehr Möglichkeiten erhalten, um schadensstiftende Tiere zu regulieren. Abschüsse sind nach aktueller Gesetzgebung des Bundes erst möglich, nachdem Schäden auftreten und gleichzeitig Nachwuchs im Rudel bestätigt werden kann. «Um jedoch einen Lerneffekt zu erzielen, müssen Jungtiere in der Nähe von anderen Wölfen und in Situationen mit Nutztieren erlegt werden können», schreibt der Kanton Graubünden.

Jungtiere begleiten die Elterntiere gemäss Mitteilung ab einem Alter von rund drei Monaten auf deren Beutezügen. Das Problem: Dies wird  in der Regel erst spät in der Alpsaison entdeckt. Bis zum Spätsommer sind Abschüsse zwar möglich, bezüglich Lerneffekt gegenüber Nutztieren ist das kaum wirksam.

«Um den ansteigenden Risszahlen entgegenzuwirken, ist deshalb neben konsequentem Herdenschutz zusätzlich auch die Möglichkeit zur proaktiven Regulation des Wolfsbestandes als weitere Schutzmassnahme unabdingbar», fordert der Kanton Graubünden. Deshalb braucht es Sicht der Regierung eine Anpassung der Jagdgesetzgebung auf Bundesebene. Für die Umsetzung wollen sich die Bündner Behörden und Interessengruppen zusammen mit anderen Gebirgskantonen aktiv einbringen.

Was hat sich für die diesjährige Weidesaison geändert?

Mit dem vom Bund zur Verfügung gestellten Zusatzkredit von 5,7 Millionen Franken können beim Kanton Graubünden ab sofort einmalige Beiträge für weiterführende Herdenschutzmassnahmen beantragt werden. Diese Mittel können auch im Falle von wolfsbedingt frühzeitigen Alpentladungen beansprucht werden. Die Regelungen für Abkalbungen auf Sömmerungsbetrieben werden beibehalten. Zudem können durch das Amt für Jagd und Fischerei neu auch gewisse Arbeitsaufwände der Nutztierhalter im Zusammenhang mit verletzten Nutztieren entschädigt werden.

Das Bundesamt für Landwirtschaft beabsichtigt zudem mit einer rückwirkenden Anpassung der Direktzahlungsverordnung, die ständige Hirtschaft bei den Schafen zu stärken und bei vorzeitiger Alpentladung unter bestimmten Voraussetzungen die Sömmerungsbeiträge vollständig auszubezahlen. Dabei bleibt darauf hinzuweisen, dass die notwendigen Beschlüsse zu diesen Anpassungen erst im Oktober vom Bundesrat gefällt werden.

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