Der Abschuss sei innerhalb des vom Amt für Jagd und Fischerei festgelegten Perimeters auszuführen, teilte die Tessiner Regierung am Donnerstag mit. Die Abschussfreigabe trete am Freitag in Kraft.
Da im Streifgebiet des Wolfes in dieser Region weiterhin Nutztiere auf der Weide stünden, die nicht durch verhältnismässige Massnahmen geschützt werden könnten, müssten weitere Schäden an Nutztieren verhindert werden. Die Voraussetzungen für den Abschuss eines einzelnen Wolfes seien somit erfüllt.
