Wolfsjagd: Graubünden akzeptiert Entscheid

Der Kanton Graubünden akzeptiert die aufschiebende Wirkung der Beschwerden von drei Naturschutzorganisationen gegen die Dezimierung von Wolfsrudeln. 

sda |

Wie die Bündner Regierungsrätin Carmelia Maissen (Mitte) am Dienstag erklärte, zieht der Kanton ein entsprechendes Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes nicht weiter ans Bundesgericht.

«Bis das Bundesgericht entschieden hätte, wäre der 31. Januar vorbei und damit die Regulierungsperiode», sagte die Vorsteherin des Departements für Infrastruktur, Energie und Mobilität am monatlichen Medientreffen der Bündner Regierung in Chur. Deshalb habe der Kanton auf einen Weiterzug des Urteils verzichtet.

Die Kantone Graubünden und Wallis hatten im November 2023 den präventiven Abschuss einer grösseren Zahl von Wölfen angeordnet, darunter die Eliminierung ganzer Rudel. Zuvor hatten sie vom Bundesamt für Umwelt (Bafu) die entsprechenden Zustimmungen erhalten, diese Grossraubtiere bis Ende Januar 2024 erlegen zu können.

Dagegen erhoben mehrere Naturschutzorganisationen Beschwerde. Wie in der Regel üblich, hatte diese eine aufschiebende Wirkung. Die beiden Kantone stellten im Dezember das Gesuch, die aufschiebende Wirkung aufgrund des «hohen Schadensausmasses» aufzuheben. Diesem Begehren gab das Bundesverwaltungsgericht nicht statt. «Wir sind mit unserem Anliegen unterlegen», sagte dazu Maissen.

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