Einseitige Sendung über Weinbauer – SRG-Beschwerde abgelehnt

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat eine Beschwerde der SRG abgewiesen. Die SRG hatte die Verurteilung des Westschweizer Fernsehens RTS im Zusammenhang mit einer Sendung von 2015 über den Walliser Weinbauern Dominique Giroud angefochten.

sda |

Im Januar 2015 hatte RTS in einer Sendung einen Beitrag über den Winzer Giroud und die mangelnde Kontrolle in der Schweizer Weinherstellung ausgestrahlt. Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) und später das Bundesgericht waren zum Schluss gekommen, dass der Beitrag von vornherein ein negatives Bild von Dominique Giroud vermittelt habe und unter anderem zu stark auf die religiösen Überzeugungen des Walliser fokussiert habe.

Die Strassburger Richter waren laut dem am Donnerstag veröffentlichen Entscheid der Ansicht, dass die Schweizer Entscheide in diesem Zusammenhang keinen Eingriff in das Recht auf freie Meinungsäusserung darstellen. Die SRG hatte den Fall 2018 vor den EGMR gebracht.

«Mit dieser internationalen Bestätigung beendet der Strassburger Gerichtshof ein fast zehnjähriges Verfahren», liess sich Marc Comina, Sprecher von Dominique Giroud, am Donnerstag in einer Pressemitteilung zitieren.

Die Anwälte des Weinbauern, Sophie Haenni und Yannis Sakkas, stellten in der Mitteilung fest, dass dieser Entscheid «die Wahrheit und die Ehre» ihres Mandanten wiederherstelle. Er zeige, dass sich kein Medium, auch kein öffentlich-rechtliches, seiner Pflicht zu Genauigkeit, Ausgewogenheit und Fairness entziehen könne.

Die Urteile unterstrichen zudem, dass Unparteilichkeit und Wahrhaftigkeit der Fakten verfassungsrechtliche Anforderungen seien und nicht nur redaktionelle Optionen, stellte Comina in der Pressemitteilung fest. Dominique Giroud hoffe, dass RTS die Entscheidung des EGMR «mit der gleichen Sichtbarkeit wie die strittige Sendung» bekannt machen werde.

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