Förster nach Baumunfall verurteilt

Nach einem folgenschweren Baumunfall im Juli 2020 verurteilt das Freiburger Kantonsgericht einen Förster. Das Urteil wirft Fragen zu den Kontrollpflichten für Forstbetriebe auf.

Ein Förster ist vom Freiburger Kantonsgericht wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung verurteilt worden, nachdem ein Baum auf eine Spaziergängerin gestürzt war. Die Frau erlitt schwere Verletzungen und ist seither querschnittgelähmt.

Das Kantonsgericht verhängte eine bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 180 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren, wie die Zeitung «La Liberté» am Freitag berichtete. Das Urteil liegt der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vor.

Unumsetzbaren Kontrollpflichten für Forstbetriebe

Der Baum war am 9. Juli 2020 auf einem Lehrpfad im Vivisbachbezirk auf die Frau gestürzt. Das Opfer zog den erstinstanzlichen Freispruch weiter und bekam vom Kantonsgericht nun recht: Der Förster hätte den dürren und morschen Baum nahe dem Picknickplatz erkennen und den Bereich sichern oder sperren müssen.

Der Förster zieht das Urteil ans Bundesgericht weiter. Er wird dabei finanziell vom Kanton unterstützt. Staatsrat Didier Castella warnte vor unumsetzbaren Kontrollpflichten für Forstbetriebe: Ein Nullrisiko gebe es bei über einer Million Bäumen im Revier nicht.

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