Dies verhindere, dass die neuesten technologischen Fortschritte der Hersteller genutzt werden können, schreibt die Betreibergesellschaft des geplanten Windparks am Montag in einer Medienmitteilung. Zudem seien die Modelle, die zum Zeitpunkt der öffentlichen Auflage vor fast zehn Jahre verfügbar gewesen, im Jahr 2024 nicht mehr erhältlich, was diese Anforderung unpraktikabel mache.
Das Neuenburger Kantonsgericht hatte Mitte Juni eine Beschwerde der Vereinigung Les Travers du Vent gutgeheissen. Es erklärte die von den Gemeinden Les Verrières, Val-de-Travers und La Côte-aux-Féees erteilten Baugenehmigungen für nichtig.
Die Beschwerdeführer hatten argumentiert, dass die Baubewilligungen nicht erteilt werden könnten, da der Typ der Windturbine nicht festgelegt worden sei. Ihrer Ansicht nach muss die Wahl des Modells zum Zeitpunkt der Baubewilligung erfolgen. «Diese Argumentation ist gut begründet», befand das Gericht gemäss Urteil vom 18. Juni.
Das Projekt auf der Hochebene Montagne de Buttes wird von der Betreibergesellschaft Verrivent getragen, die zu gleichen Teilen der Groupe E Greenwatt und den Services industriels de Genève (SIG) gehört. Das Bundesgericht hatte den Nutzungsplan im vergangenen Jahr im Rahmen eines anderen Verfahrens für gültig erklärt.
Geplant sind 19 Windkraftanlagen mit einer voraussichtlichen jährlichen Gesamtleistung von 95 Gigawattstunden. Damit sollen rund 28’000 Haushalte mit erneuerbaren Energien versorgt werden.
