Trotz Rissen: Abschuss von Wolf nicht möglich

Die Zahl der Wolfsrisse in den Schattenbergen bei Unterbäch und Ergisch im Wallis steigt weiter an. Seit Anfang Juli wurden dort 24 Nutztiere getötet. Trotz der angespannten Situation kann der Kanton aktuell keine Abschussbewilligung für einen einzelnen Wolf erteilen.

ome |

In den Gemeinden Unterbäch und Ergisch wächst die Sorge der Landwirte. Laut einem aktuellen Bericht der Walliser Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere vom 8. Juli haben sich die Wolfsangriffe in der Region Schattenberge-Augstbord in den vergangenen Tagen deutlich gehäuft.

Schafe waren ausreichend geschützt

Wie der «Walliser Bote» berichtet, wurden drei neue Schafsrisse registriert. Insgesamt gab es in der Region inzwischen fünf Wolfsangriffe, bei denen 24 Nutztiere getötet wurden. Für die betroffenen Tierhalter wiege besonders schwer, dass 18 der gerissenen Tiere in einer offiziell geschützten Situation standen und somit bei möglichen behördlichen Massnahmen vollständig angerechnet werden können.

Fünf Tiere befanden sich ohne Herdenschutz, bei einem weiteren Fall ist die Einstufung noch ausstehend.

Bundesrecht blockiert raschen Abschuss

Trotz der zunehmenden Schäden ist eine schnelle Abschussverfügung gegen einen einzelnen Wolf derzeit nicht möglich. Zwar gilt das frühere Augstbord-Rudel nach den kantonalen Regulierungen der Jahre 2024/25 und 2025/26, bei denen insgesamt 19 Wölfe erlegt wurden, laut Kora nicht mehr als aktives Schweizer Wolfsrudel.

Wie die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere auf Anfrage des «Walliser Bote» erklärt, lassen die bundesrechtlichen Vorgaben einen Abschuss eines Einzelwolfs jedoch erst zu, wenn eine Fortpflanzung im betroffenen Gebiet ausgeschlossen werden kann.

Bildet sich ein neues Rudel? 

Genau dieser Nachweis fehle derzeit. Im aktuellen Wolfsmonitoring seien bei dem in den Schattenbergen lebenden Wolfspaar konkrete Hinweise auf eine erneute Reproduktion festgestellt worden, so der Kanton. Die Identität der beiden Tiere ist zwar noch nicht eindeutig geklärt, doch Anzeichen für Nachwuchs verdichten sich. Die Wildhut will deshalb in den kommenden Wochen ihre Beobachtungen intensivieren, um den Verdacht auf Welpen zu überprüfen.

Sollte sich die Reproduktion bestätigen, wäre der Abschuss eines Einzelwolfs rechtlich ausgeschlossen. Gleichzeitig würde sich für den Kanton eine andere Möglichkeit eröffnen. «Bei nachgewiesenem Nachwuchs wären die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, um beim Bundesamt für Umwelt ein Gesuch für eine proaktive Regulierung des neu formierten Rudels einzureichen», schreibt der «Walliser Bote».

Entsprechende Eingriffe wären im gesetzlich festgelegten Zeitraum zwischen dem 1. September 2026 und dem 31. Januar 2027 möglich. Bis dahin bleibt die Lage in den Schattenbergen unter genauer Beobachtung. Und die Sorgen der Landwirte bleiben bestehen.

-> Hier finden Sie weitere Informationen zum Wolfsmonitoring im Kanton Wallis

-> Hier gibts Informationen zum Leben im Wolfsgebiet und zu allfälligen Entschädigungen bei einem Riss

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