Wallis: Zweifel an Rechtmässigkeit von Wolfsabschuss 

Die Gruppe Wolf Schweiz sieht sich in ihrer Kritik am Vorgehen des Kantons Wallis bei der Wolfsregulierung bestätigt. Hintergrund ist eine Beschwerde des Bundesamtes für Umwelt gegen den Abschuss eines mutmasslichen Einzelwolfs in der Region Visperterminen. Aus Sicht des Bundes hätte die Abschussbewilligung nicht erteilt werden dürfen.

sda |

Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) hatte am 6. Mai eine entsprechende Beschwerde beim Walliser Staatsrat eingereicht, wie der Internetseite der Behörde zu entnehmen ist. Der Kanton sei von einem Wolfspaar ausgegangen und habe daher einen Einzelabschuss verfügt, schreibt das Bafu.

Aus Sicht des Bafu handle es sich beim dem Wolfspaar um die Elterntiere des Nanztal-Rudels. Rudel dürften nur nach vorgängiger Zustimmung und nur im Zeitraum von Juni bis Januar reguliert werden. Die Beschwerde ist hängig.

Rudel mit Nachwuchs

Der Abschuss im Gebiet Nanztal-Visperterminen-Staldenried hätte laut der Gruppe Wolf Schweiz (GWS) demnach nicht bewilligt werden dürfen. Denn dort lebe seit 2023 ein Wolfsrudel, das sich jährlich fortgepflanzt habe, schrieb die GWS am Dienstag in einer Medienmitteilung.

Das sogenannte Nanz-Rudel soll auch 2025 Jungtiere gehabt haben und wurde nicht reguliert. Deshalb sei weiterhin von der Präsenz eines Rudels auszugehen,.

Der Kanton Wallis habe dagegen die Auffassung vertreten, dass im Gebiet inzwischen nur noch ein Wolfspaar lebe. Das Walliser Kantonsgericht habe allerdings bereits 2020 entschieden, dass auch im Folgejahr von einem Rudel auszugehen ist, wenn zuvor ein Rudel nachgewiesen wurde, so die GWS weiter. Dieses Urteil sei damals ebenfalls nach einer Beschwerde des Bafu zustande gekommen.

Selbst wenn im Gebiet tatsächlich nur ein Wolfspaar lebe, hätte der Kanton gemäss den Bestimmungen der eidgenössischen Jagdverordnung ausschliessen müssen, dass sich dieses im laufenden Jahr fortpflanze. «Dies wurde durch den Kanton jedoch nicht getan», moniert die GWS. Bereits damit erweise sich die Abschussbewilligung als rechtswidrig.

Die Gruppe Wolf Schweiz spricht im Communiqué von einer Reihe «rechtlich fragwürdiger» Abschussbewilligungen im Wallis. Bereits im vergangenen Sommer sei unter ähnlichen Umständen eine mutmassliche Einzelwölfin geschossen worden. Wenige Tage später habe sich damals die Präsenz eines Rudels bestätigt.

Die Gruppe Wolf Schweiz fordert den Kanton Wallis auf, das Wolfsmanagement wieder konsequent an den bundesrechtlichen Vorgaben auszurichten.

Kommentare (1)

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  • Erich | 13.05.2026
    Ich hab’s ja gesagt. Das eigenmächtige Handeln des Kantons ist rechtswidrig. Und auch die Vermutliche Existenz eines Rudels habe ich angesprochen. Ist wieder einmal typisches Verhalten der Verantwortlichen dieses Debakels, schiessen lassen bevor überlegen. Ganz zu schweigen nicht von den wissenschaftlichen Fakten Kenntniss zu haben. Wenn die diesen Job nicht hätten, wären die arbeitslos. Einfach nur lächerlich. Ich hoffe der Wildhüter sichert sich rechtlich ab. Sonst könnte es wirklich noch so kommen, dass demjenigen der geschossen hat ,der Schwarzen Peter zugeschoben wird. Das Ganze ist nichts anderes als eine Fortführung der Schädlingsbekämpfung. Ich bin nach wie vor, nur für eine selektive Regulierung, wie jener in Holland und ähnliche Fälle, die gehören kompromisslos abgeschossen. Aber im Gegensatz dazu, ganz klar auch für das Freilassen des Wolf von Hanover. Flächendeckender Herdenschutz lautet das Zauberwort.
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