
Beim toten Wolf handelt es sich um ein männliches Tier. (Symbolbild)
Institut für Fisch- und Wildtiergesundheit, Universität Bern
Das männliche Tier hatte zuvor sieben Nutztiere auf geschützten landwirtschaftlichen Nutzflächen (LN) gerissen. Die Voraussetzungen für die Anordnung eines Abschusses waren gemäss der Verordnung zum Bundesgesetz über die Jagd damit erfüllt.
Diese Bestimmungen erlauben es den kantonalen Behörden, einen Abschuss anzuordnen, wenn innerhalb von vier Monaten mindestens sechs Schafe oder Ziegen in geschützten oder nicht schützbaren Situationen gerissen wurden.
Der Vorsteher des Departements für Volkswirtschaft und Bildung, Christophe Darbellay, hatte deshalb den Abschuss des Wolfs in der Region Visperterminen–Staldenried am 24. April 2026 angeordnet.
Gemäss der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere ist die Anwesenheit eines Wolfspaares in der Region nachgewiesen. Eine Reproduktion konnte im Jahr 2025 jedoch nicht bestätigt werden, weshalb im Nanztal in den Jahren 2025 bis 2026 keine proaktive Regulierung erfolgt ist.