Während es auf der Ostseite des Baldeggersees schon länger einen ufernahen Gehweg gibt, harzt es auf der anderen Seite seit Jahren. Nun sei das Rundwegprojekt einen Schritt weiter, schreibt die «Luzerner Zeitung».
Seit rund zwei Wochem liegt das Baugesuch öffentlich auf. Ob der Weg kommt, ist nicht sicher. Drei von zehn betroffenen Grundeigentümern verweigern bisher das öffentliche Fusswegrecht, also dass der Weg über ihr Land führen darf.
«Beim kleinsten Bauprojekt müssen wir Bauprofile aufstellen, beim Rundweg gilt das anscheinend nicht», sagt Ivan Estermann. Der Nunwiler Landwirt verweigert ebenfalls seine Unterschrift fürs Wegrecht. Nicht, weil er gegen den Weg ist.
Doch der Kanton habe bislang seine Bitte ignoriert, die Zufahrt zu seinem Hof zu regeln, obwohl sie vom neuen Rad- und Gehweg tangiert wird. Im äussersten Fall kann der Kanton das Wegrecht erzwingen. Die Auflage des Rundwegprojekts dauert noch bis Anfang Dezember.

Ein Nebeneffekt wäre, dass die dann weniger Finanzen für die Angriffe gegen die produzierende Landwirtschaft hätten.