Japankäfer: Luzern erlässt Massnahmen

Zum Start der Flugsaison des Japankäfers gelten im Kanton Luzern ab dem 30. Mai 2026 erneut Massnahmen zur Eindämmung des Schädlings. Dazu gehören unter anderem ein Bewässerungsverbot für Grünflächen sowie ein Transportverbot für Grüngut.

mgt/clu |

Der Japankäfer stellt ein grosses Risiko für Landwirtschaft und Umwelt dar und wird deshalb im Auftrag des Bundes durch die Kantone überwacht. Das Schadenspotenzial des Japankäfers wird für die Schweiz auf jährlich mehrere hundert Millionen Franken geschätzt.

Nachdem 2024 im Rahmen der Gebietsüberwachung im Kanton Luzern bei der Autobahnraststätte Neuenkirch erstmals ein einzelnes Exemplar in eine Falle ging, wurden in diesem Gebiet zusätzliche Fallen platziert. Darin befanden sich im Sommer 2025 zunehmend mehr Japankäfer. Aufgrund der Anzahl der gefangenen Käfer sowie der Fangzeitpunkte war von einer etablierten kleinen Population auszugehen, was sich bis zum Ende der Überwachungssaison bestätigte, schreibt der Kanton in einem Communiqué.

Verschiedene Massnahmen sollen Ausbreitung verhindern

Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern und die Population zu tilgen, wurden im Gebiet um die Raststätte Neuenkirch im August 2025 gemäss den Vorgaben des Bundes ein Befallsherd sowie eine angrenzende Pufferzone ausgeschieden. Diese bleiben bis auf Weiteres bestehen.

Zudem tritt per 30. Mai 2026 eine aktualisierte Allgemeinverfügung mit wiederum umfassenden, aber weitgehend unveränderten Massnahmen in Kraft. Zur direkten Bekämpfung gilt im Befallsherd beispielsweise bis Ende September 2026 ein Bewässerungsverbot für Rasen- und Grünflächen. Diese sollen laut dem Kanton dadurch für die Eiablage der Japankäferweibchen unattraktiv werden.

Durch kantonalen Pflanzenschutzdienst informiert

Für Sportrasen-Grünflächen sind unter bestimmten Bedingungen Ausnahmegenehmigungen möglich. Zudem soll mit den Massnahmen eine Verschleppung des Japankäfers verhindert werden, wie der Kanton weiter schreibt. Deshalb ist unter anderem der Transport von Grüngut aus dem Befallsherd oder der Pufferzone heraus verboten. Die ordentliche Grüngutabfuhr von Privathaushalten bleibt gewährleistet.

Sämtliche im Befallsherd sowie in der Pufferzone geltenden Massnahmen und weitere Informationen wie Karten der Zonen und Merkblätter sind auf der Webseite der Dienststelle Landwirtschaft und Wald  abrufbar. Die Massnahmen wirken sich laut der Dienststelle Landwirtschaft und Wald des Kantons Luzern unterschiedlich auf die Gemeinden aus. Betroffene Einwohnerinnen und Einwohner erhielten durch ihre Standortgemeinden nähere Informationen.

Landwirtschaftliche Betriebe würden zudem direkt durch den kantonalen Pflanzenschutzdienst informiert. Dieser stehe im engen Austausch mit den Gemeinden und dem Bundesamt für Landwirtschaft, wie der Kanton schreibt.

Was tun bei einem Japankäfer-Verdacht?

Die Bevölkerung kann einen Beitrag leisten, indem sie Funde potenzieller Japankäfer meldet.

  • Aussehen: Der Japankäfer ist rund einen Zentimeter gross und besitzt kupferfarbene Flügeldecken sowie einen metallisch grün schimmernden Kopf und Halsschild. Am hintersten Körpersegment befinden sich auf jeder Seite fünf weisse Haarbüschel, am Hinterleib zwei weitere.
  • Wann: Die Flugzeit dauert in der Regel von Juni bis September.
  • Vorgehen bei Verdacht: Verdächtige Käfer bitte einfangen, einfrieren und zusammen mit einem Foto, dem genauen Fundort sowie – wenn möglich – dem Namen der Wirtspflanze melden. Die Meldung kann entweder über das Onlineformular «Meldung Schadorganismen» oder per E-Mail an den kantonalen Pflanzenschutzdienst erfolgen.

-> Hier geht es zum Onlineformular:  Meldung Schadorganismen

Der Japankäfer – ein Quarantäneorganismus

Der Japankäfer (Popillia japonica Newman) ist ein hochschädlicher Quarantäneorganismus, der sowohl als Larve wie auch als erwachsenes Insekt erhebliche Schäden verursacht. Die Larven leben als Engerlinge im Boden und fressen die Wurzeln von Gräsern, was zum Absterben ganzer Flächen führen kann. Besonders betroffen sind humose und feuchte beziehungsweise bewässerte Grünflächen, die bevorzugte Eiablageorte darstellen.

Die Käfer befallen und gefährden über 400 verschiedene Pflanzenarten, darunter Reben, Obstbäume, Beeren, Gemüse, Mais sowie zahlreiche Zier- und Wildpflanzen wie Ahorn und Linde. Typisch ist der sogenannte Skelettfrass, bei dem nur die Blattadern stehen bleiben. Auch Blüten und Früchte können stark geschädigt werden.

Der Japankäfer ist nicht einheimisch und hat in der Schweiz keine natürlichen Feinde. Die regionale Ausbreitung durch Flug kann bis zu 20 Kilometer pro Jahr betragen. Japankäfer können jedoch noch grössere Strecken als «blinde Passagiere» in Fahrzeugen, Zügen oder im Gepäck zurücklegen. Daher ist bei der Rückreise aus den Sommerferien besondere Vorsicht geboten.

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