Fruchtfolgeflächen (FFF) sind ackerfähiges Kulturland, das für die landwirtschaftliche Produktion besonders wertvoll ist. Nach geltendem Recht sind diese Flächen geschützt. Der Schutz des Kulturlandes, namentlich der FFF, hat in den vergangenen Jahren in der Raumplanung an Bedeutung gewonnen.
Unter strengen Voraussetzungen ist ausnahmsweise eine Beanspruchung zu nicht landwirtschaftlichen Zwecken zulässig. In diesen Fällen müssen die beanspruchten FFF aber flächengleich kompensiert werden, informiert die Staatskanzlei Luzern in einer Medienmitteilung.
Für rund 1,6 Millionen Franken
Gemäss Sachplan FFF des Bundes aus dem Jahr 1992 (überarbeitet 2020) hat der Kanton Luzern dauerhaft ein Kontingent von 27'500 Hektaren FFF zu sichern – momentan verfügt er über 27'530 Hektaren. Werden bei kantonalen Bauvorhaben – beispielsweise für Wasserbau, Revitalisierungen und Strassenbau – FFF beansprucht, müssen diese Flächen ebenfalls kompensiert werden. Sie sind an einem anderen Ort neu zu schaffen. heisst es in der Medienmitteilung.
In der Gemeinde Ballwil wird nun von privater Seite eine Fläche von 45'350 m2 zu FFF aufgewertet. Diese Fläche kann für Kompensationszwecke eingesetzt werden. Der Kanton konnte sich ein Zertifikat an diesen FFF sichern, welches zur Kompensation für kantonale Wasserbauprojekte eingesetzt werden kann.
Die Kosten belaufen sich auf rund 1,6 Millionen Franken. Eigentum am Grundstück erwirbt der Kanton nicht. Mit der vorzeitigen Sicherung dieser Fruchtfolgeflächen zu Kompensationszwecken reduziert der Regierungsrat die Gefahr, dass sich Wasserbau-Projekte verzögern.
