Luzern lockert Öffnungszeiten bei Hofläden

Die Luzerner Stimmbevölkerung hat am Abstimmungssonntag das Ladenöffnungsgesetz gelockert. Damit dürfen unbediente Läden und Hofläden künftig länger geöffnet sein. 

sda |

Konkret betrifft die Änderung unbediente Läden und Hofläden mit bis zu dreissig Quadratmetern Verkaufsfläche. Die Verkaufspunkte dürften neu täglich von 5 bis 22 Uhr geöffnet sein. Auch Geschäfte bei Elektroladestationen können künftig von längeren Öffnungszeiten profitieren, wie dies bereits für Tankstellenshops möglich ist. Gastrobetriebe erhalten an Feiertagen flexiblere Öffnungszeiten.

Mit dem Ja schaffe man mehr Spielraum für Betriebe und berücksichtige die Bedürfnisse der Bevölkerung, wurde die Justiz- und Sicherheitsdirektorin Ylfete Fanaj (SP) in einer Medienmitteilung zitiert. Der Ja-Stimmenanteil betrug 55,2 Prozent. 28 der 79 Gemeinden, vorab aus dem Westen des Kantons, lehnten sie am Sonntag ab.

Die Vorlage war im Vorfeld kontrovers diskutiert worden. Gegen die Vorlage hatten Detaillisten, SVP und Gewerkschaften das Referendum ergriffen. Sie befürchten mehr Nacht- und Sonntagsarbeit und schlechtere Arbeitsbedingungen fürs Personal. Eine Ausnahme für Verkaufscontainer bedränge zudem den lokalen Detailhandel, welcher sich an ordentliche Öffnungszeiten halten müsse. Zudem würde weniger Fachpersonal ausgebildet. Mit dieser Vorlage sei das ursprüngliche Ziel, klare Verhältnisse für Hofläden zu schaffen, verfehlt worden, kritisieren die Gegner.

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