Rinderhalter soll wegen Tierquälerei ins Gefängnis

Das Luzerner Kriminalgericht hat einen Rinderhalter der Tierquälerei und weiterer Delikte schuldig gesprochen. Es verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten, von denen er die Hälfte absitzen soll. Seine Frau wurde freigesprochen.

sda/blu |

Wie von der Staatsanwältin beantragt, wurde der 66-Jährige wegen mehreren Delikten, welche die Tierhaltung betrafen, schuldig gesprochen, aber auch für renitentes Verhalten und wegen der Verunreinigung von Trinkwasser. Sie hatte eine bedingte Freiheitsstrafe von 22 Monaten, eine bedingte Geldstrafe plus eine Busse beantragt.

Ehefrau freigesprochen

Die Begründung des Urteils liegt noch nicht vor, doch scheint das Gericht beim Beschuldigten den Ausführungen der Staatsanwältin weitgehend gefolgt zu sein. Diese hatte ausgeführt, der Mann habe sich täglich auf den Höfen aufgehalten und hätte die Missstände beseitigen können. Anders bei der mitangeklagten Ehefrau: Das Gericht sprach die 62-Jährige von Schuld und Sühne frei. Die Staatsanwältin hatte für sie eine 22-monatige Freiheitsstrafe und eine Busse beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Verteidiger verlangten Freisprüche. Der Anwalt des Mannes bezeichnete die Strafuntersuchung als mangelhaft, denn sie stütze sich vor allem auf Einschätzungen der Veterinärbehörde. Der Verteidiger der Frau erklärte, seine Mandantin habe mit den Rindern nichts zu tun gehabt. Die Staatsanwältin hatte ihre Anklage gegen die Frau damit begründet, dass nicht nur der Mann, sondern auch sie als Tierhalterin registriert gewesen sei. Sie habe damit auch Verantwortung getragen.

Mehrere hundert Tiere

Das Ehepaar – beide fungierten offiziell als Tierhalter – hielt im Kanton Luzern  auf sieben Höfen 600 Rinder. Sie beschäftigten 14 Mitarbeiter aus Osteuropa. Diese hatten, genauso wie das Tierhalterehepaar, keine anerkannte landwirtschaftliche Ausbildung. Im Februar 2017 entdeckte der Veterinärdienst des Kantons Luzern bei einer unangemeldeten Kontrolle auf einem Betrieb ein im Stroh liegendes totes Kalb und und stellte schmutzige Zustände fest. Der Veterinärdienst führte weitere Kontrolle durch und rügte dabei zahlreiche Mängel. Diese wurden nicht behoben.

Im Dezember 2017 schritt die Behörde beim Tierhalter auf dem Luzerner Hinterland erschütterte ein. 31 Tiere wurden von den Behörden am 19. Dezember 2017 beschlagnahmt und abgeführt.   Beteiligt an der Aktion waren sechs Mitarbeiter des kantonalen Veterinärdienstes, zwei Bauern sowie Mitarbeiter der Luzerner Polizei .  23 Tiere wurden notgeschlachtet. In den Ställen fanden die Kontrolleure gemäss Anklage nasse Liegeplätze und Schmutz vor. Rinder waren schlecht gepflegt, Kälber hatten Durchfall. Auch Stalleinrichtungen wurden beanstandet. In einem Fall sind die Kühe im bis zu 40 Zentimeter hohen Kot gewatet.

Die Tiere wurden von einem Tierarzt und einem Klauenpfleger untersucht. Die Fachleute stellten Lahmheiten und Infektionen im Klauenbereich fest . «Wir trafen vor Ort viele lahme Tiere an. Ein Teil von ihnen wies klare Anzeichen von Schmerzen auf. Die fachgerechte tierärztliche Versorgung war nicht sichergestellt», sagte  Kantonstierarzt Otto Ineichen im Dezember 2017 gegenüber der «Luzerner Zeitung».  

«Langsam koche ich»

Wer eine so grosse Zahl an Tieren halte, trage Verantwortung, sagte die Staatsanwältin. Der Mann habe sich täglich auf seinen Landwirtschaftsbetrieben aufgehalten. Er habe den Überblick gehabt und die Möglichkeit, Missstände zu beheben. Nachkontrollen zeigten keine Besserung, trotz entsprechenden amtlichen Verfügungen, wie die Staatsanwältin ausführte. Eine Kontrolle versuchte der Beschuldigte handgreiflich zu verhindern. Zudem wird ihm ein Verstoss gegen das Gewässerschutzgesetz zur Last gelegt.

Die beiden Beschuldigten verweigerten im Juni 2026 gegenüber dem Luzerner Kriminalgericht, das Aufnahmen der mutmasslichen Tierquälereien auf eine Leinwand projizierte, die Aussage. Der Mann zeigte sich genervt. «Langsam koche ich», sagte er. Erst im Schlusswort wurde er gesprächig und versuchte darzulegen, wie mustergültig die Höfe organisiert waren.

Die Verteidiger stellten in ihren Plädoyers die Arbeit der Staatsanwaltschaft in Frage. Diese habe keine strafprozessuale Untersuchung geführt, sondern stütze sich auf verwaltungsrechtliche Einschätzungen, sagte der Anwalt des Mannes. Ob der Anfangsverdacht der Veterinärbehörde zugetroffen habe, sei nie untersucht worden. Die Anklage enthalte zwar viel Papier und viele Fotos und Videos, sagte der Verteidiger des Beschuldigten. Ein solches Foto zeige nur eine Momentaufnahme, beweise aber keine gesetzesrelevante Vernachlässigung des Tiers.

2014: Vier Tiere stark verschmutzt

Wie die «Luzerner Zeitung» im Januar 2018 berichtete,  handelt es sich beim Landwirt um einem Wiederholungstäter. In einem Strafbefehl vom 2. Februar 2015 stand: «Sie haben sich schuldig gemacht der Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz sowie gegen das Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände.» Bei einer Kontrolle am 24. September 2014 wurden vier Tiere der Rindergattung abgeholt und zum Schlachthof der Firma Bell nach Oensingen gebracht. 

Gemäss Strafbefehl waren die Tiere derart verschmutzt, dass die Behörden davon ausgehen mussten, diese würden «ungenügend gepflegt» respektive ungenügend gereinigt. Dafür wurde der Grossbauer neben anderen Verstössen, zumeist wegen Bauens ohne Bewilligung, zu einer Busse von 8000 Franken verurteilt.

Verarbeiter Emmi hatte noch im Dezember 2017 entschieden, die Milch des Landwirts nicht mehr zu verarbeiten. Aufgrund der Tierwohlverstösse wurde die Milch nicht mehr in Verkaufskanal überführt. «Da die Milch hygienisch einwandfrei ist, wird diese zu Pulver verarbeitet und so haltbar gemacht», sagte eine Mediensprecherin gegenüber schweizerbauer.ch.   Weil die Milch nicht mehr in den Verkaufskanal gelangt, wurde das Pulver der Futtermittelindustrie zugeführt.  

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