
Wenn ein Schwyzer Jäger einen Wolf erlegt, der nicht zum Abschuss freigegeben wurde, droht ihm eine Busse von bis zu 5000 Franken. Um diese Summe aufzubringen, wurde eine Spendenaktion ins Leben gerufen.
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Eine Spendenaktion zugunsten von Schwyzer Jägern, die bei der Wolfsregulierung zu einer Geldbusse verurteilt werden könnten, sorgt für kontroverse Reaktionen. Initiiert wurde die Aktion vom Küssnachter SVP-Kantonsrat Samuel Lütolf. Gemäss «Bote» haben ihm bereits mehr als 300 Personen ihre finanzielle Unterstützung zugesagt. Insgesamt stünden somit über 10’000 Franken bereit.
Bussen von bis zu 5000 Franken
Auslöser der Aktion ist die geplante Wolfsregulierung im Kanton Schwyz. Wie die Zeitung berichtet, haben 200 Jägerinnen und Jäger dafür eine spezielle Ausbildung absolviert und können künftig eingesetzt werden, wenn die Behörden einen Wolf zum Abschuss freigeben. Sollte es dabei zu einem Fehlabschuss kommen und ein nicht freigegebenes Tier erlegt werden, drohen Strafanzeigen sowie Bussen von bis zu 5000 Franken.
Für Lütolf sei dieses finanzielle Risiko nicht gerechtfertigt. Die Jäger würden sich freiwillig engagieren und erhielten für ihren Einsatz lediglich eine geringe Entschädigung und müssten jederzeit mit einer empfindlichen Strafe rechnen, so der Sekretär der kantonalen SVP in der «Neuen Zürcher Zeitung (NZZ)».
Spendenaufruf über WhatsApp-Kanal
Deshalb startete Lütolf über den von der SVP betriebenen WhatsApp-Kanal «Wolfsticker» eine Umfrage, um herauszufinden, ob sich dessen Abonnenten an einer möglichen Busse beteiligen würden. Die Resonanz fiel nach seinen Angaben gross aus. Innerhalb weniger Stunden erklärten sich Hunderte Personen bereit, Geld für von einer möglichen Busse betroffene Jäger zu spenden.

Samuel Lütolf, Sekretär der Schwyzer SVP und Betreiber des «Wolf-Tickers», hat eine Spendenaktion für Schwyzer Jägerinnen und Jäger lanciert, die durch einen Fehlabschuss zu einer Busse verurteilt werden können.
zvg
Für Lütolf sei die grosse Beteiligung ein Zeichen dafür, dass viele Menschen im Kanton eine konsequente Wolfsregulierung unterstützen. «Im Rahmen der kantonalen Möglichkeiten muss man unbedingt präventiv regulieren», wird er von der «Luzerner Zeitung» zitiert. Die Bevölkerung wolle nicht warten, bis Wölfe grössere Schäden an Nutztieren verursachten.
Verein Wolfs-Hirten sieht falsches Signal
Beim Verein Wolfs-Hirten stösst die Spendenaktion auf harsche Kritik. Kathrin Ruoss spricht von einem problematischen Signal. «Dass ein Volksvertreter zu privaten Spenden für Bussen im Zusammenhang mit der Wolfsregulierung aufruft, hat mich schockiert», sagt sie der «Luzerner Zeitung». Dieses Vorgehen sei nicht akzeptabel und widerspreche unserem Rechtsstaat. Der Wolf sei eine geschützte Tierart, deren Regulierung gesetzlich klar geregelt sei. Personen mit politischer Verantwortung sollten das Vertrauen in diese Regeln stärken, statt sie infrage zu stellen, so Ruoss.
Kritisch beurteilt der Verein auch den Umfang der geplanten Wolfsregulierung. Aus Sicht des Vereins stelle sich die Frage der Verhältnismässigkeit, wenn rund 200 Jäger auf eine Wolfsregulierung vorbereitet werden, obwohl sich im Kanton nur ein einziges bestätigtes und unauffälliges Rudel aufhält. Nach Ansicht des Vereins sollte der Schwerpunkt stärker auf der Prävention liegen.
Kanton verweist auf geltendes Recht
Lütolf weist die Kritik zurück und hält an der Spendenaktion fest. «Es ist absolut legitim, den Kanton zu kritisieren, wenn man die Jäger einem finanziellen Risiko und einer allfälligen Strafanzeige aussetzt», sagt er gegenüber der «Luzerner Zeitung». Die Aussicht auf hohe Geldbussen dürfe Freiwillige nicht davon abhalten, sich an der Wolfsregulierung zu beteiligen.
Auch der Kanton hat zur Debatte Stellung genommen. Rinze Zgraggen, Leiter des Fachbereichs Jagd und Wildtiere, betonte gegenüber der «NZZ», dass die Behörden bei Fehlabschüssen gesetzlich verpflichtet seien, entsprechende Sanktionen auszusprechen. Rechtlich sei gegen eine private Spendenaktion jedoch nichts einzuwenden, da es in der Schweiz kein Verbot gebe, eine rechtskräftig verhängte Geldbusse für eine andere Person zu bezahlen.