
Während der Hochwildjagd 2026 wurden im Kanton Uri 29 Hirsche mehr erlegt als im Vorjahr.
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Während der Hochwildjagd 2026 wurden im Kanton Uri 29 Hirsche mehr erlegt als im Vorjahr. Wie der Kanton Uri mitteilt, entspricht das einer Zunahme von rund 13 Prozent. Im neu eingeführten zweiten Jagdblock vom 28. bis 30. September, der auf eine einwöchige Pause folgte, kamen 22 Hirsche zur Strecke.
Abschuss weiblicher Tiere ist entscheidend
Insgesamt wurden 247 Hirsche erlegt. Darunter waren 105 Hirschstiere, 51 Hirschkühe sowie 91 männliche und weibliche Tiere der Jugendklasse. Damit liegen die Abschüsse im Rahmen der Erwartungen. Die sommerlich warme Witterung beeinträchtigte jedoch die Aktivität der Hirsche und erschwerte die Jagd. In einigen Regionen kamen mehrere Nebeltage hinzu. Im Vorjahr waren während der Hochwildjagd 218 Hirsche erlegt worden.
Kantonsweit liegt die Zahl der erlegten weiblichen Hirsche um 119 Tiere unter der Abschussrichtzahl. Diese wurde aufgrund der Bestandesentwicklung gegenüber den Vorjahren leicht gesenkt. Für 2025 hatte sie noch 173 Tiere betragen. Da für die Bestandesregulierung neben der Gesamtzahl insbesondere der Abschuss weiblicher Tiere entscheidend ist, wird in allen vier Jagdregionen des Kantons eine Nachjagd erforderlich.
Nachjagd zur Vermeidung von Wildschäden
Aufgrund der durch Zählungen ermittelten Bestandesentwicklung und der festgestellten Wildschäden legt der Kanton im Rahmen der jährlichen Jagdplanung für jede der vier Jagdregionen Abschussrichtzahlen für Hirschwild fest. Werden die vorgegebenen Sollzahlen nicht erreicht, folgt eine Nachjagd auf Kahlwild, also auf Hirschkühe, Kälber und Schmaltiere.
Die Nachjagd soll Schäden im Schutzwald und in der Landwirtschaft begrenzen. Dazu zählen Verbiss- und Schälschäden an Jungbäumen sowie Äsungs- und Trittschäden im Wiesland. Zudem trägt die Regulierung der Hirschbestände dazu bei, grössere Winterverluste in den räumlich begrenzten Winterlebensräumen zu vermeiden.
Die Nachjagd beginnt Anfang November, wenn sich die Hirsche allmählich in ihre Wintereinstände zurückziehen. Dort verursachen sie einen grossen Teil der Wildschäden und lassen sich leichter bejagen. Erfahrungen aus den vergangenen Jahren zeigen, dass sich diese Form der Nachjagd sowohl im Kanton Uri als auch in vielen anderen Kantonen bewährt hat.
Beginn: Voraussichtlich am 7. November
Die Nachjagd auf die noch fehlenden 119 weiblichen Hirsche beginnt voraussichtlich am Samstag, 7. November 2026. Anschliessend wird sie jeweils freitags und samstags fortgesetzt. Je nach Region und Situation kann die Jagd bei Bedarf unterbrochen und später wieder aufgenommen werden, um sie möglichst effizient durchzuführen.
Die Jägerschaft wird per SMS über die jeweils geltenden Regelungen in den einzelnen Regionen informiert.
Details zur Hirschnachjagd pro Region
In der Region 1 (Seelisberg bis Attinghausen) wurden während der Hochwildjagd 48 Hirsche erlegt (2025: 42). Während der Nachjagd sollen nach Möglichkeit noch rund 23 weibliche Tiere erlegt werden (2025: 27). Dafür wird auch das partielle eidgenössische Jagdbanngebiet Urirotstock geöffnet.
In der Region 2 (Sisikon bis Schattdorf und Schächental) wurden während der Hochwildjagd 72 Hirsche erlegt (2025: 64). Während der Nachjagd sollen nach Möglichkeit noch rund 35 weibliche Tiere erlegt werden (2025: 53). Dafür werden Teilgebiete der kantonalen Jagdbanngebiete Alplen, Riemenstalden und Oberalp (Schächental) geöffnet.
In der Region 3 (Erstfeld bis Göschenen) wurden während der Hochwildjagd 100 Hirsche erlegt (2025: 84). Während der Nachjagd sollen nach Möglichkeit noch rund 51 weibliche Tiere erlegt werden (2025: 72). Dafür werden das partielle eidgenössische Jagdbanngebiet Fellital sowie ein Teilgebiet des kantonalen Jagdbanngebiets Alp Gnof (Maderanertal) geöffnet.
In der Region 4 (Ursern) wurden während der Hochwildjagd 27 Hirsche erlegt (2025: 28). Während der Nachjagd sollen nach Möglichkeit noch rund zehn weibliche Tiere erlegt werden (2025: 21).
Die Ergebnisse der Gäms- und Rehjagd liegen erst vor, wenn die Abschusskarten der Jägerinnen und Jäger eingegangen und ausgewertet sind. Im Gegensatz zu den Hirschabschüssen müssen die Gäms- und Rehabschüsse nicht vorgewiesen werden. Sie werden von der Jägerschaft in einem Abschussbüchlein eingetragen.