
Der Kanton sieht keinen fachlichen Grund, die Jagd mit Geldprämien anzukurbeln.
Res Thomet
Im Kanton Zug wurden die bisherigen Abschussprämien von 10 Franken pro Fuchs und 5 Franken pro Krähe gestrichen. Sechs Jäger haben dagegen Beschwerde erhoben, da sie befürchten, dass dadurch weniger Füchse und Krähen gejagt werden und Bodenbrüter, Rehkitze und Feldhasen stärker unter Druck geraten. Der Kanton sieht keinen fachlichen Grund, die Jagd auf diese Arten mit Geldprämien anzukurbeln.
Neue Jagdvorschriften
Hintergrund der Beschwerde sind die neuen Jagdvorschriften im Kanton Zug. Diese sind seit Juli 2026 in Kraft. Die sechs Jäger wollen erreichen, dass die Vorschriften bis zum endgültigen Urteil nicht angewendet werden.
Die Jäger kritisieren in ihrer Bescherde auch einen vermeintlichen Zwang zur Nutzung einer Jagd-App. Der Kanton hält dagegen, dass weiterhin die bisherigen Schutzmeldekarten verwendet werden können. Ausserdem ist den sech Jägern die Nachsuchepflicht iein Dorn im Auge: Nach jedem Fehlschuss muss mit einem speziell dafür vorgesehenen Hund nach dem möglicherweise verletzten Tier gesucht werden. Das Bundesgericht erachtet diese Pflicht als im Sinne des Tierschutzes.
Neue Regeln gelten weiter
Das Bundesgericht hat nun abgelehnt, die Vorschriften während des laufenden Verfahrens vorläufig ausser Kraft zu setzen. Über die Beschwerde selbst hat es noch nicht entschieden. Damit gelten die neuen Regeln vorerst weiter.