Sals will besseres Rahmenabkommen

Die Branchenvereinigung für einen starken Agrar- und Lebensmittelsektor (Sals) beantragt beim Bundesrat, den Entwurf für ein institutionelles Rahmenabkommen mit der EU zu verbessern. Sonst könnte dem Agrarfreihandel Tür und Tor geöffnet werden, befürchtet sie.

Die Branchenvereinigung für einen starken Agrar- und Lebensmittelsektor (Sals) beantragt beim Bundesrat, den Entwurf für ein institutionelles Rahmenabkommen mit der EU zu verbessern. Sonst könnte dem Agrarfreihandel Tür und Tor geöffnet werden, befürchtet sie.

In der vorliegenden Form stelle das Rahmenabkommen einen einleitenden Schritt für ein Agrarfreihandelsabkommen dar, heisst es in einer Mitteilung von Montag. Es sei heute nicht eindeutig zu erkennen, welche staatlichen Beihilfen bei künftigen Aktualisierungen betroffen wären.

Die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft ist vom institutionellen Abkommen mit der Europäischen Union betroffen, weil ihm das Abkommen vom 21. Juni 1999 über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen unterstehe, so die Sals. Dieses Abkommen umfasst insbesondere eine Senkung der Zölle für Käse, Gemüse, Fleisch und Wein und der nichttarifären Handelshemmnisse für Wein, die Bio-Landwirtschaft, Lebensmittel und Saatgut.

Die Sals befürchtet, dass das institutionelle Abkommen den Spielraum für attraktive Rahmenbedingungen für ihre Branche einschränkt. Gute Wirtschaftsbeziehungen mit den Nachbarländern seien zwar wichtig, schreibt die Sals. Sie lehnt aber den Agrarfreihandel mit der EU «kategorisch» ab. Das institutionelle Abkommen in seiner vorliegenden Form stelle einen einleitenden Schritt für ein Agrarfreihandelsabkommen dar, heisst es in der Mitteilung weiter.

Agrarpolitik 2022

Die Sals hat sich mit den in der AP22+ vorgeschlagenen Massnahmen befasst und Stellung bezogen. Sie erachtet es als unhaltbar, dass die Vision des Bundesrats den Verfassungsartikel zur Ernährungssicherheit nicht berücksichtigt. Die Sals lehnt die Abschaffung der Inlandleistung als Kriterium zur Verteilung von Zollkontingenten sowie zur Aufhebung von Marktentlastungsmassnahmen ab. 

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