Nicht nur amtliche Tierärzte, sondern auch entsprechend ausgebildete Fachassistenten sollen lebende Schlachttiere vor der Schlachtung untersuchen dürfen. Der Ständerat hat eine Motion von Isidor Baumann (CVP/UR) zugestimmt, um gewerbliche Schlachtbetriebe zu entlasten.
Mehr als Grossbetriebe sind diese von der Vorschrift betroffen, dass nur ein amtlicher Tierarzt die Lebendtierkontrolle durchführen darf. Kleinere Schlachtbetriebe hätten oft keine Möglichkeit, Tiere vor der Schlachtung einzustallen, weshalb diese schubweise angeliefert werden müssten, sagte Baumann. Daher müsse auch der Tierarzt mehrmals aufgeboten werden, was logistisch aufwändig und teuer sei.
Baumann verlangte darum, dass analog zum EU-Recht nicht nur ein Tierarzt, sondern ein amtlicher, entsprechend ausgebildeter Fachassistent die Lebendtierkontrolle durchführen darf. Damit werde auch das Problem entschärft, dass für den Grosstierbereich nicht genügend amtliche Tierärzte rekrutiert werden könnten, sagte Baumann.
Die geforderte Flexibilität gebe es schon nach geltendem Recht, sagte Bundesrat Alain Berset. Die Möglichkeiten würden von den Kantonen aber sehr unterschiedlich ausgeschöpft. Berset versprach daher, mit den Kantonen das Gespräch zu suchen, um eine einheitlichere Praxis zu erreichen. Er erklärte sich auch bereit, diesen Teil der Motion anzunehmen. Die zweite Forderung des Vorstosses, dass die Anfahrpauschale für den Tierarzt nur einmal pro Schlachttag erhoben wird, hatte Baumann zuvor zurückgezogen. Der Vorstoss geht nun an den Nationalrat.