«Schoggigesetz»: Bundesrat läutet Ende ein

Der Bundesrat macht vorwärts mit der Abschaffung des «Schoggigesetzes». Er hat am Mittwoch die Botschaft zur Aufhebung der Ausfuhrbeiträge für verarbeitete Landwirtschaftsprodukte verabschiedet.

Samuel Krähenbühl |

Der Bundesrat macht vorwärts mit der Abschaffung des «Schoggigesetzes». Er hat am Mittwoch die Botschaft zur Aufhebung der Ausfuhrbeiträge für verarbeitete Landwirtschaftsprodukte verabschiedet.

Jahrelang waren die Export-Subventionen übers sogenannte «Schoggigesetz» ein wichtiger Pfeiler der Schweizer Agrarmarktordnung. Mit Bundesmitteln wurde namentlich Milchpulver in Export-Schokolade auf Weltmarktniveau verbilligt. Daher der Name. Aber auch verarbeitete Getreideerzeugnisse profitierten von der Rohstoffpreisverbilligung.

Aufgrund von Beschlüssen der WTO-Ministerkonferenz in Nairobi im Dezember 2015 muss jetzt aber das Schoggigesetz von der Schweiz abgeschafft, bzw. total revidiert werden. Die Revision sieht Begleitmassnahmen zum Erhalt der Wertschöpfung in der Nahrungsmittelproduktion vor, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung vom Mittwoch. Ausfuhrbeiträge für verarbeitete Landwirtschaftsprodukte müssen gemäss Beschluss der WTO-Ministerkonferenz in Nairobi bis Ende 2020 abgeschafft werden.

Ersatzmassnamen vorgesehen

Betroffen von diesem Verbot sind auch die Schweizer Ausfuhrbeiträge gemäss dem Bundesgesetz über die Ein- und Ausfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten (sog. "Schoggigesetz"). Die Aufhebung der Ausfuhrbeiträge erfordert eine Totalrevision des Gesetzes. Um die Wertschöpfung in der Nahrungsmittelproduktion zu erhalten, sieht der Bundesrat Begleitmassnahmen zu Gunsten der hauptbetroffenen Sektoren vor.

Einerseits ist im Landwirtschaftsgesetz die Einführung einer neuen, exportunabhängigen produktgebundenen Stützung für Milch und Brotgetreide vorgesehen. Sie soll direkt an die landwirtschaftlichen Produzenten ausbezahlt werden. Zur Finanzierung der neuen Stützungsmassnahmen sollen die für die Ausfuhrbeiträge vorgesehenen Mittel haushaltneutral ins Landwirtschaftsbudget verschoben werden (67,9 Mio. Franken pro Jahr). Konkret sollen die Milchbauern direkt 4,5 Rappen pro kg Milch ausbezahlt erhalten, welche über einen privatrechtlich organisierten Fonds der Branchenorganisation Milch (BOM) zu Gunsten der Industrie für diese Exporte gleich wieder abgeschöpft werden.

Einfachere Importe für Veredelungsverkehr möglich

Anderseits schlägt der Bundesrat eine Anpassung der Zollverordnung vor. Für Milch- und Getreidegrundstoffe, für die bisher Ausfuhrbeiträge ausgerichtet wurden, soll das Bewilligungsverfahrens für den aktiven Veredelungsverkehr mit Milch- und Getreidegrundstoffen vereinfacht werden. Der Veredelungsverkehr ermöglicht die zollfreie Einfuhr von Rohstoffen für die Herstellung von Exportprodukten. Damit soll erreicht werden, dass die exportierende Nahrungsmittelindustrie weiterhin ausreichenden Zugang zu international wettbewerbsfähigen Rohstoffen hat.

Es wird angestrebt, das Massnahmenpaket auf den 1. Januar 2019 in Kraft zu setzen. Die Begleitmassnahmen sind vier Jahre nach Einführung zu evaluieren.

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