Schonzeit nicht beachtet - Jäger verurteilt

Die Freiburger Justiz hat einen Jäger zu bedingter gemeinnütziger Arbeit und einer Busse verurteilt. Der Mann aus dem Broyebezirk soll ausserhalb der Jagdsaison auf ein Reh geschossen haben. Er selber beteuerte, auf einen Fuchs gezielt zu haben.

sda |

Die Freiburger Justiz hat einen Jäger zu bedingter gemeinnütziger Arbeit und einer Busse verurteilt. Der Mann aus dem Broyebezirk soll ausserhalb der Jagdsaison auf ein Reh geschossen haben. Er selber beteuerte, auf einen Fuchs gezielt zu haben.

Im fraglichen Wald waren die Wildhüter indessen auf ein verletztes Reh gestossen, wie die Freiburger Staatsanwaltschaft am Mittwoch mitteilte. Das zuständige kantonale Amt zeigte den Jäger Anfang Februar wegen Verstosses gegen die Bundesgesetze über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel an.

Die Freiburger Staatsanwalt kam nach Anhörung der Parteien nun zum Schluss, der Jäger sei schuldig zu sprechen. Per Strafbefehl wurde der Mann zu einer bedingten Strafe von 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Ausserdem bekam er ein Busse von 500 Franken aufgebrummt. Seine Jagdberechtigung muss er für ein Jahr abgeben.

Der Jäger kann gegen den Entscheid Einsprache erheben.

Das Wetter heute in

Lesershop

Hier gehts zum Lesershop

Umfrage

Wie erledigt Ihr die Büroarbeiten?

33.9 % Täglich
20 % Einmal in der Woche
6.1 % Alle zwei Wochen
7 % Einmal im Monat
7.8 % Zweimal im Jahr
0 % Alle zwei Monate
0.9 % Alle drei Monate
24.3 % Unregelmässig

Teilnehmer insgesamt 115

Zur aktuellen Umfrage

Bekanntschaften

Suchen Sie Kollegen und Kolleginnen für Freizeit und Hobbies? Oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner?