
Ab dem 1. Januar 2026 ist es wieder erlaubt, bestimmte verarbeitete tierische Proteine unter sehr strengen Auflagen an Schweine und Geflügel zu verfüttern.
Stephan Jaun-Pfander
Der Bundesrat verabschiedete an seiner Sitzung vom 26. November 2025 die Revision der Verordnung über tierische Nebenprodukte (VTNP) sowie die neue Verordnung über die Verwertung von tierischen Nebenprodukten für Futtermittel und als Dünger (VVTNP). Diese revidierten Verordnungen treten per Anfang nächstes Jahr in Kraft.
«Ab dem 1. Januar 2026 ist es wieder erlaubt, bestimmte verarbeitete tierische Proteine unter sehr strengen Auflagen an Schweine und Geflügel zu verfüttern», heisst es in einer Mitteilung des Bundes. Der Bundesrat lockert damit das Tiermehl-Verbot, das im Jahr 2001 im Rahmen der BSE (Rinderwahnsinn)-Bekämpfung eingeführt wurde.
Verbot für Wiederkäuer bleibt bestehen
Konkret können Geflügelproteine für Schweine und Schweineproteine für Geflügel eingesetzt werden. Auch Insektenproteine dürfen an Schweine und Geflügel verfüttert werden. «Künftig ist es auch erlaubt, Gelatine und Kollagen von Wiederkäuern an Nichtwiederkäuer zu verfüttern», heisst es in der Mitteilung. In der EU gelten solche Fütterungsregeln für Schweine und Geflügel bereits seit September 2021. Für Wiederkäuer sind verarbeitete tierische Proteine jedoch weiterhin verboten.
Tierische Nebenprodukte, also Teile von gesunden Tieren, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, könnten damit besser verwertet werden. Tierische Nebenprodukte mit hohem Risiko, wie Tierkörper, bleiben in der Tierernährung verboten. Nebenprodukte mit mässigem Risiko (siehe Kasten) dürfen unter strengen Bedingungen weiterhin als Dünger verwendet werden. So müssen sie beispielsweise für Tiere ungeniessbar gemacht werden.
Drei Kategorien tierischer Nebenprodukte
Kategorie 1 (hohes Risiko) beinhaltet insbesondere Tierkörper oder bestimmte Teile von Wiederkäuern, die als «spezifizierte Risikomaterialien» gelten. Diese Bestandteile sind einer sicheren Entsorgung zuzuführen.
Kategorie 2 (moderates Risiko) umfasst Nebenprodukte, die ein Gesundheitsrisiko darstellen und eine strikte Entsorgung oder eine geeignete Behandlung erfordern.
Kategorie 3 (geringes Risiko): Gesunde Tiere, die für den menschlichen Verzehr geschlachtet werden und bei denen gewisse Teile nicht als Lebensmittel verwendet werden. Diese Kategorie wird hauptsächlich zu Heimtierfutter verarbeitet.
Hohes Sicherheitsniveau dank strengen Auflagen
Dank wissenschaftlicher Fortschritte können heute bestimmte tierische Nebenprodukte in der Schweine- und Geflügelfütterung genutzt werden, ohne den hohen Gesundheitsschutz zu gefährden. Diese Anpassungen haben keine direkten Auswirkungen auf Konsumentinnen oder Lebensmittel, fördern jedoch eine nachhaltigere Nutzung tierischer Ressourcen. «Damit ein hohes Sicherheitsniveau gewährleistet ist, muss die Produktionskette von Futtermitteln streng nach Arten getrennt sein» schreibt der Bundesrat.
Für jede Proteinart müssen separate Betriebszweige bestehen und eine Vermischung muss strikt verhindert werden. Produktionsbetriebe müssen von den zuständigen Behörden bewilligt sein und eine vollständige Rückverfolgbarkeit gewährleisten. Zusätzlich würden branchenspezifische Richtlinien gelten. Die Umsetzung werde regelmässig von den kantonalen Veterinärdiensten und der amtlichen Futtermittelkontrolle von Agroscope überwacht.
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